Traumhaftes Grundstück am Grabower - Bodden Großes Grundstück 3757 m2 - teilbar in 2 Grundstücke á 1.875 m2 mit Einfamilienhaus-Bebauung möglich. Das großzügige Grundstück ist in einer malerischen Lage direkt am Bodden in Nisdorf/Altenpleen. Genießen Sie die Nähe der Natur und die frische Seeluft in 500 m Entfernung Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist mit regelmäßigen Busverbindungen schnell in den nächstgrößeren Ort gegeben, wo Schulen, Einkaufkaufsmöglichkeiten und alles für den täglichen Bedarf zu finden ist. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und verwirklichen Sie Ihren Wohntraum als festen Wohnsitz oder als Ferienhaus-Immobilie in bester Lage. Unsere Preisvorstellung ist EUR 110,00 / m2. Verkauf als ganzes Grundstück 3757 m2 oder auch als Einzelgrundstück mit 1875 m2 - Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 1 GRUNDSTÜCK IST BEREITS RESERVIERT.

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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 3.757 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Verfügbar ab | nach Absprache |
Kosten
Miete pro Jahr |
0 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt an einer beruhigten Straße, der Grabower-Bodden und ein kleiner Bootsanlegeplatz ist fußläufig in 500 m Entfernung zu erreichen. Die Hansestadt Stralsund liegt von Nisdorf aus nur 18 km entfernt und bietet mit Kultur und Museen sowie alle Schulformen und Einkaufsmöglichkeiten, alles was eine Großstadt zu bieten hat. Ein besonderes Highlight ist die Nähe zum Kranich-Naturschutzgebiet, welches im Frühjahr und Herbst unvergessliche Naturerlebnisse bietet. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und einem Besichtigungstermin vor Ort. Wir freuen uns auf Sie! Infrastruktur (im Umkreis von 5 km): Öffentliche Verkehrsmittel
Sonstige Angaben
Alle Angaben ohne Gewähr, Tipp- u. Irrtum vorbehalten. Alle Angaben wurde nach besten Wissen und Recherche erstellt. Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!