Die Gemeinde beabsichtigt den Verkauf von 2 Parzellen im Baugebiet „An der Ossenzhausener Straße“ in Waal. Die Veräußerung erfolgt dabei gemäß den „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im freien Vergabemodell“. Der Gemeinderat legte hierzu folgende Verkaufsmodalitäten fest: a) Verkauf der Fl.Nr. 61/14, Gem. Waal (677 m²) und Fl.Nr. 61/27, Gem. Waal (770 m²) – Grundstücke zur Bebauung mit je einem Einzelhaus, siehe Lageplan (grün) b) Verkaufspreis: • Fl.Nr. 61/14, Gem. Waal: 192.000,00 € (= 283,60 €/m²) • Fl.Nr. 61/27, Gem. Waal: 243.000,00 € (= 315,58 €/m²) c) Die Bewerbung ist ausschließlich unter Beachtung der Antragsvoraussetzungen gemäß den gemeindlichen Vergaberichtlinien (Vermögensobergrenze, Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit) möglich. d) Verkauf mit Bauzwang (bezugsfertige Errichtung eines Wohngebäudes innerhalb von 6 Jahren nach notarieller Beurkundung) und Pflicht zur Eigennutzung (Hauptwohnsitz für 8 Jahre ab Bezug) e) Beachtung der sonstigen Bestimmungen der gemeindlichen Vergaberichtlinien f) Bebauung und Nutzung der Grundstücke gemäß den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 41 „An der Ossenzhausener Straße – Waal“ samt Anlagen (siehe insbesondere textlicher Hinweis zu Kupfergehalt im Boden)
Verkauf von gemeindlichen Baugrundstücken im Baugebiet „An der Ossenzhausener Straße“ in Waal
85296 Rohrbach
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 677 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | 1.3.2025 |
Kosten
Miete pro Jahr |
0 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Sonstige Angaben
Die Bewerbung für ein Baugrundstück kann ausschließlich schriftlich mittels dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen im Zeitraum vom 01.03.2025 bis einschließlich 31.03.2025 erfolgen. Es kann sich hierbei auf ein oder mehrere Baugrundstücke (mit Nennung einer Prioritätenreihenfolge) beworben werden, wobei jeder Bewerber nur maximal ein Grundstück zugeteilt bekommt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt dabei im Punktesystem nach Maßgabe der Vergaberichtlinien durch den Gemeinderat. Informationen zu den im Kaufpreis enthaltenen Erschließungskosten, etc. finden Sie auf der gemeindlichen Webseite. Auf das Bodengutachten (siehe gemeindliche Homepage) wird hingewiesen. Die Vergaberichtlinien einschließlich des Bewerbungsbogens sind auf der gemeindlichen Webseite www.rohrbach-ilm.de (Startseite) online gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne per Post zu. Bitte wenden Sie sich hierzu bzw. bei Fragen an die Kämmerei, Frau Holzmayr (Tel. 08442 9670-19). Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 41 „An der Ossenzhausener Straße – Waal“ samt Anlagen kann ebenfalls auf der gemeindlichen Webseite eingesehen werden (https://www.rohrbach-ilm.de/wirtschaft/bauleitplaene/).
Weitere Dokumente
VergaberichtlinienBewerbungsbogen
Unterlagen für die Bewerbung
Info zu Erschließungskosten