Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung wird das Objekt angeboten. Die nachfolgenden Informationen dienen lediglich als ergänzende Hinweise zum Verkehrswertgutachten, in das beim Amtsgericht Esslingen eingesehen werden kann, und sollen dem Bieter eine erweiterte Einschätzung des Objekts erleichtern. **Bebauungsplan** Der Bebauungsplan mit Ausweisung als Mischgewerbe und das Bauverbot lassen keine uneingeschränkte bauliche Entwicklung zu und begrenzt die wirtschaftliche Nutzung. **Altbestand** Zweifamilienhaus aus dem Jahre 1938 mit Scheune wurde mehrmals baulich zum heutigen Stand erweitert. Energetische Maßnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf die Isolierung der Kellerdecken. Der Zustand ist weitestgehend baujahrtypisch und es bedarf einer umfassenden Sanierung, um beide Wohnungen einem zeitgemäßen Wohnstandard zuzuführen. Die mehrmaligen baulichen Erweiterungen des Grundhauses gingen zu Lasten der Raumaufteilung und erfüllen nicht mehr die heutigen Marktanforderungen. Seit rund 60 Jahren sind in der 5 Zimmer OG-Wohnung (86m2) keine substantiellen Renovierungen mehr vorgenommen worden. Die Geschossdecken bestehen überwiegend aus Aufschüttung mit Holzböden. Sie sind nicht schallgedämmt. Um die EG-Wohnung in einen halbwegs bewohnbaren Zustand zu bringen, sind zumindest die zugesetzten Wasserleitungen und die E-Leitungen zu erneuern. Eine Scheune mit mehreren Ebenen, die über eine Leiter zu erreichen sind, ist mit dem Wohnhaus verbunden. Die ans Wohnhaus angebaute wie auch die beiden ins Gebäude integrierten Garagen erfüllen nicht mehr die baulichen Voraussetzungen, um einen modernen Mittelklassewagen unterzubringen. Möglicherweise wäre es wirtschaftlich sinnvoller, statt einer aufwendigen Sanierung des Altbestandes diesen durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Aufgrund des baulichen Zustandes des Hauses muss der Erwerber davon ausgehen, dass mit wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen ist.
Grundstück (Mischgewerbe) mit Altbestand und großer Gartenfläche
Zehntstraße 17,
73779 Deizisau
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.209 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus, Reihenhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.8 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Kosten
Miete pro Jahr |
0 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt an der Ortsdurchfahrt (Kreisstraße) zum Gewerbegebiet Deizisau, gegenüber nachbarschaftlichen Gewerbebetrieben (Zimmerei/Dachdecker) und unmittelbar an der Einflugschneise - Flughafen Echterdingen. ____________________________________________________________________ **Grundstück** Fläche: 1.209 m2 Baufenster: 400 m2 Bauverbot/Gartenland: 809 m2 Das Bauverbot betrifft 2/3 des Grundstücks! **Bebauung:** Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften wie Bauverbot, Abstandsregeln, etc. wären dies max. GFZ 0,8 GRZ 0,4 ______________________________________________________ Kontakt: Herr D. Gruhn, mobil: 0177 7953770 ______________________________________________________
Sonstige Angaben
Die Gemeinschaft hat sich bewusst für den Weg der Veräußerung über die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft entschieden und lädt Interessenten als Bietende zur Zwangsversteigerung ein. Diese findet am 2.4.2025 um 11h bei Amtsgericht Esslingen statt. ___________________________________________________________________ Verkehrswert: € 525.000 davon Bodenwert: € 336.630 ____________________________________________________________________ https://zvgsuche.de/termine/Baden-W%C3%BCrttemberg/Esslingen-am-Neckar/0001-K-0009-0024/02-04-2025-11-00-zehntstrasse-17-73779-deizisau?aufgehoben=0#top ____________________________________________________________________ **Rechtliche Hinweise** Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und basieren auf den derzeit vorliegenden Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben im Verkehrswertgutachten.