Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein 535qm großes Baugrundstück plus zugehörigem Privatweg (75qm), der von der öffentlichen Straße zum eigentlichen Grundstück führt. Die beiden Flurstücke stehen nur zusammen zum Verkauf. Gemäß Bebauungsplan ist eine Wohnbebauung z.B. als Ein- oder Zweifamilienhaus zulässig und das Grundstück baureif erschlossen. Die Bauvoranfrage für ein Zweifamilienhaus in anderthalb-geschossiger Bauweise (165 qm) wurde positiv entschieden. Der zugehörige Architektenentwurf ist Teil des Angebots, muss aber nicht genutzt werden. Für andere Entwürfe ist erneut eine Bauvoranfrage zu stellen, da in dem Bebauungsplan keine Baugrenze (überbaubare Fläche) festgelegt wurde. Für beide Grundstücke besteht ein Wegerecht für ein benachbartes 2-Familienhaus, wodurch am nördlichen Rand des Baugrundstückes die Bebauungsmöglichkeit eingeschränkt ist - dieser Bereich wird aber ohnehin für Zufahrt und PKW-Einstellmöglichkeit vorgesehen sein.
Baugrundstück in Essen Burgaltendorf im Bieterverfahren - provisionsfrei von privat
45289 Essen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 610 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Verfügbar ab | 1.5.2025 |
Kosten
Miete pro Jahr |
310.000 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Objekt liegt im beliebten Essener Stadtteil Burgaltendorf in ruhiger Wohnlage an einer Nebenstraße mit sehr geringem Verkehrsaufkommen, aber dennoch guter Verkehrsanbindung. Die Nachbargrundstücke sind bereits bebaut und weisen z.T. eine attraktive Begrünung mit altem Baumbestand auf. Das Baugrundstück ist regelmäßig und sehr günstig geschnitten (ca. 17 m x 31 m) und hat durch seine südwestliche Ausrichtung eine vorteilhafte Lage. Das Objekt liegt nicht unmittelbar an einer öffentlichen Straße, sondern wird durch den genannten privaten Weg erreicht. In wenigen Gehminuten erreicht man das Zentrum von „Oberburgaltendorf“ mit entsprechender Infrastruktur: Supermarkt, Bäckerei, Kindergarten, Arzt, Apotheke etc. Die Grundschule liegt 1 km entfernt. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut. Mit dem Schnellbus erreicht man - ebenso wie mit dem privaten PKW - in 20 min die Essener City (Hbf). Vom Zustand des Grundstücks und den Gegebenheiten vor Ort können Sie sich an zwei Besichtigungsterminen am besten selbst überzeugen.
Sonstige Angaben
BIETERVERFAHREN Das Grundstück wird im privaten Bieterverfahren angeboten. Bei diesem Verfahren haben Sie die Möglichkeit, ein schriftliches Gebot für die Immobilie nach Ihren eigenen Werteinschätzungen abzugeben. Dieses Gebot kann sowohl über als auch unter dem oben genannten Verkaufspreis liegen. Mit dem Kaufgebot muss eine allgemeine Finanzierungszusage oder ein entsprechender Eigenkapitalnachweis vorgelegt werden. Gebote ohne entsprechende Nachweise bleiben unberücksichtigt. Die abgegebenen Gebote werden vom Eigentümer geprüft. Sollte Ihr Gebot nicht den Erwartungen des Anbieters entsprechen, besteht für ihn keine Verpflichtung Ihr Angebot anzunehmen, auch wenn es sich um das Höchstgebot handeln sollte. Die Bieter werden informiert, wenn Sie überboten werden und haben die Möglichkeit, ihr Gebot entsprechend anzupassen. Sollte kein für den Verkäufer akzeptables Angebot eingegangen sein, besteht die Möglichkeit, eine zweite Bieterrunde durchzuführen. Interessenten können bis zum 04.04.2025 Gebote per e-mail abgeben. NOTARVERTRAG Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung ist der Verkäufer nicht verpflichtet, mit der höchstbietenden Partei einen notariellen Kaufvertrag über die Immobilie abzuschließen. Der Verkäufer behält sich vor, einen Kaufinteressenten nach den eingegangenen Kaufangeboten auszuwählen und mit diesem die weiteren Verhandlungen bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu führen. Ein rechtswirksamer Kaufvertrag über den Erwerb einer Immobilie kommt bei einem Bieterverfahren, anders als bei einer Auktion, ausschließlich durch notarielle Beurkundung zustande. Ersatzansprüche gegen den Verkäufer wegen Nicht-Berücksichtigung eines Kaufangebots sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Zwischenverkauf durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. Es falle keine Maklergebühren oder Provisionen an. Die Notarkosten trägt der Käufer, ebenso wie die Folgekosten.