Nach Auskunft des Bauamtes der Gemeinde Obertaufkirchen befindet sich das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Bebaubarkeit richtet sich somit nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus im Bungalowstil - unterkellert - mit angeschlossener Garage bebaut und Gartenhäußchen. Der Erblasser hat am Bestand genehmigungspflichtige Änderungen vorgenommen, für die dem Erben keine Baugenehmigung vorliegt. Die Liegenschaft grenzt an Grundstücke Dritter und wurde über diese in den vergangenen Jahren befahren/begangen. Der Erwerber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Grundstücke nicht Gegenstand des Verkaufs sind und eine Klärung mit den Grundstückseigentümern durch ihn selber herbeigeführt werden muss und dies nicht Gegenstand des Verkaufs ist. Das Flst. 58/31 kann nach Aussage des derzeitigen Eigentümers zum Bodenrichtwert erworben werden. Lt. den Angaben des Eigentümers handelt es sich um eine Fläche von ca. 29qm. Ein Nutzungsrecht wurde nicht eingeräumt, weil anderweitiger Zugang vorhanden ist. Die Immobilie/ das Grundstück/Objekt wird im Bestand verkauft, ein möglicher Abbruch, Projektsanierung, Neubebauung usw. sind nicht Gegenstand des Verkaufs und alleinige Sache des Käufers. Eine Aussage über das Maß der genehmigungsfähigen und zulässigen Grundstücksausnutzung, ist ausschließlich durch eine formelle Bauvoranfrage (i.d.R. Antrag auf Vorbescheid) zu erhalten und alleinige Sache des Käufers. Weder der Verkäufer/ noch der Makler übernimmt hier keinerlei Haftung und Zusagen, insbesondere nicht für behördliche Aus- Zusagen und Unterlagen.
Alleinauftrag - Grundstück mit Altbestand
84419 Obertaufkirchen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 135 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
460.000 € |
---|---|
Provision |
3% vom Kaufpreis zzgl. MwSt. = 16.422,00 € Es fällt eine Gesamtprovision in Höhe von 3% zzgl. 19% MwSt. an. Das am 23.12.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Provisionsregelung findet insofern Anwendung, als dass bei einem Verkauf an eine Privatperson eine Provision von 1,5% plus ges.MwSt. fällig wird. Weitere 1,5% plus ges. MwSt. werden vom Verkäufer bezahlt. Bei einem Verkauf an einen gewerblichen Kunden beträgt die Käuferprovision insgesamt 3% zuzüglich ges. MwSt. Ein Provsionsanspruch gegenüber dem Verkäufer entfällt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
ie Gemeinde Obertaufkirchen befindet sich im Westen des oberbayerischen Landkreises Mühldorf am Inn, circa 20 Kilometer westlich von Mühldorf a. Inn und circa 13 Kilometer östlich von Dorfen (Landkreis Erding) entfernt. Obertaufkirchen liegt gut erreichbar an der Bundesautobahn A 94 München-Passau, etwa 60 Kilometer östlich von der bayerischen Landeshauptstadt München, und wird von drei Tälern durchzogen. Die Straßenanbindung erfolgt über die Kreisstraße MÜ 22 mit der Anschlussstelle Schwindegg, in etwa 1,5 Kilometer Entfernung. Die Kreisstraße MÜ 22 stellt eine wichtige regionale Verbindungsstraße in Nord-Süd-Richtung dar. Die Haager Straße, als Teil der Kreisstraße MÜ 22, verläuft als Hauptverteilerstraße durch den Ort und bietet in Richtung Süden nach etwa 1,5 Kilometer direkte Anbindung an die Anschlussstelle Schwindegg der Bundesautobahn A 94. Nach Norden fahrend, erreicht man über die Haager Straße nach circa 2 Kilometer die Nachbargemeinde Schwindegg und die Staatstraße 2084. Die Bushaltestelle „Obertaufkirchen Ortsmitte“ liegt circa 500 Meter vom Bewertungsgrundstück entfernt und ist in etwa 7 Minuten fußläufig zu erreichen. Von hier aus fahren die Linien 7518 (Friedhof Schwindegg – Oberornau, Obertaufkirchen), 7512 (Ranoldsberg, Buchbach) und 9406 (Bräuhausplatz, Haag i. OB – Zugspitzstraße, Schwindegg). Der nächste Bahnhof befindet sich in der Nachbargemeinde Schwindegg. Hier halten Züge der Linie RB 40 und RE 4 in Richtung Dorfen, Markt Schwaben, München Hauptbahnhof, Ampfing und Mühldorf a. Inn. Lebensmittelläden, Ärzte, Bankfilialen und Apotheken sind in Schwindegg, Buchbach, Heldenstein sowie Dorfen und Mühldorf a. Inn vorzufinden. in der Gemeinde befinden sich eine Grundschule und eine Kindertagesstätte (Kindergarten mit Kindergrippe). Weiterführende Schulformen sind in Dorfen (Landkreis Erding), Buchbach, Waldkraiburg und Mühldorf am Inn angesiedelt. Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung und Erholung bestehen im Rahmen der örtlichen Vereine, Sportanlagen sowie Wander- und Bike-Touren in der Radregion Inn-Salzach.
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Anfragen möchten Sie uns ausschließlich per Mail zusenden vielen Dank! Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständig angegebener Adresse und Telefonnummer bearbeiten können. Für Rückfragen und Besichtigungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Widerrufsbelehrung, welche bereits in der Insertion als pdf Dokument beigefügt ist. Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz: Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10, müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher da Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Wir behalten uns daher vor, vor weiterer Auskunftserteilung einen Bonitätsnachweis anzufordern. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers (oder eines Dritten). Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung. Sämtliche Texte, grafische Darstellungen und Fotos sind Eigentum der Firma Wille Immobilien und dürfen nicht von Dritten verwendet oder weiter gegeben werden. VERMITTLUNGSHONORAR: Das Maklerhonorar in Höhe von 3% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem Gesamtpreis ist verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrags, gegen Rechnungsstellung an die Beteiligten. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. Wir weisen bereits im Vorfeld darauf hin, dass der Verkäufer sich vorbehält, ein Bieterverfahren durchzuführen, sollten mehrere Interessenten zum aufgerufenen Kaufpreis ein Angebot abgeben/Interesse bekunden.
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