Das Grundstück ist im vorderen Teil mit einem Wohnhaus bebaut. Das Obergeschoss ist unbefristet vermietet. Beim Kauf der Immobilie sind hier Mieterschutzklauseln zu beachten (siehe Sonstiges) Das Wohnhaus wurde ca. 1926 erbaut befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Für das Wohnhaus liegt ein Energieverbrauchsausweis vor, der bis 15.01.2027 gültig ist. Nach derzeitigem Stand gibt es für das betreffende Wohngebiet keinen Bebauungsplan. Die bauliche Nutzbarkeit wird somit nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Gemäß Auskunft des Stadtplanungsamtes ist eine weitere Bebauung mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus auf dem hinteren Teil des Grundstücks unter bestimmten Auflagen möglich.
Provisionsfrei für den Erwerber: Sanierungsobjekt, Großes Grundstück mit Wohnhaus z.T. Leerstand
12526 Berlin
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Auf Karte anzeigen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Finanzierungszertifikat
In nur zwei Minuten zu Ihrem persönlichen Finanzierungszertifkat.
Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
---|---|
Grundstücksfläche | 1.282 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort (nur Erdgeschoss) |
Kosten
Miete pro Jahr |
380.000 € |
---|---|
Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Objekt liegt im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Bohnsdorf, südöstlich von Berlin. Der Ortsteil ist überwiegend von Einfamilien- und Reihenhäusern in geringer Bebauungsdichte geprägt. Das Grundstück liegt in einer kleinen und verkehrsberuhigte Anliegerstraße mit ausgeprägtem Wohngebietscharakter. Sie wird hauptsächlich von den Bewohnern befahren und hat somit kaum Durchgangsverkehr.
Sonstige Angaben
Die Eigentümerin ist ein kommunales Immobilienunternehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Immobilienverkauf der Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf und sämtliche Käuferverhandlungen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung erfolgen. Mieterschutzklausel Zum Schutz des Mieters wird im Kaufvertrag folgende Verpflichtung für den Käufer aufgenommen: Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer, ab Vertragsschluss gegenüber dem Mieter keine Kündigung wegen Eigenbedarfs, auch nicht nach § 573 Abs. 2 Ziffer 3 BGB (angemessene wirtschaftliche Verwertung) oder entsprechend künftiger Bestimmungen, auszusprechen und diese Erklärungen als Ergänzung in den bestehenden Mietvertrag über Wohnraum aufzunehmen. Die Ergänzungen zum Mietvertrag haben innerhalb von acht Wochen nach der Übergabe zu erfolgen und ist dem Verkäufer bis dahin schriftlich nachzuweisen. Der Käufer verpflichtet sich weiter, im bestehenden Mietverhältnis auf Luxusmodernisierung der vermieteten Wohnung zu verzichten. Er wird Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nur insoweit durchführen als diese für einen wohngerechten Standard erforderlich sind. Führt der Käufer entgegen dieser Verpflichtung Luxusmodernisierungen durch, verzichtet er zugunsten des jetzigen Mieters bereits jetzt auf die Anhebung der Miete wegen der Luxusmodernisierung. Der Verkäufer nimmt diesen Verzicht mit der Maßgabe an, dass Rechte aus diesem Verzicht unmittelbar dem Mieter zustehen, der sich bei Durchführung solcher Maßnahmen auf das bestehende Mietverhältnis berufen kann. Der Käufer verpflichtet sich, bei Mieterhöhungen gegenüber dem jetzigen Mieter grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete des jeweiligen gültigen Berliner Mietspiegels als Maßstab heranzuziehen. Diese Verpflichtungen sind auf eine Dauer von 15 Jahren befristet. Der Kauf ist für den Erwerber Provisionsfrei.