Zum Verkauf steht ein 600 m² großes, voll erschlossenes Grundstück in attraktiver Lage nördlich von Aschaffenburg. Die Fläche ist ideal für die Bebauung mit einem Ein- oder Mehrfamilienhaus und bietet eine hervorragende Gelegenheit für Bauherren und Investoren. Das Grundstück befindet sich in erster Reihe mit optimaler Ausrichtung und liegt in einem gut angebundenen Bereich. Die kurze Anbindung an den Hauptbahnhof Aschaffenburg sowie die schnelle Erreichbarkeit der Autobahn A3 machen diesen Standort besonders attraktiv – sowohl für Pendler als auch für Familien. Nutzen Sie diese Gelegenheit und verwirklichen Sie Ihr Bauprojekt in einer gefragten Lage! Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder eine Besichtigung zur Verfügung.
600m² Grundstück in Aschaffenburg mit Abriss Objekt-Ideal für Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus.
63741 Aschaffenburg
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 600 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
549.000 € |
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Provision |
5,97 % 5,975 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Nördlich von Aschaffenburg Grundstück: 600 m², erste Reihe Anbindung: Schnelle Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs Direkte Anbindung an die Autobahn A3 (Frankfurt, Würzburg) Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Einrichtungen des täglichen Bedarfs in der Nähe
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Immobilien Compass nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.