Im exklusiven Kundenauftrag bieten wir Ihnen ein voll erschlossenes Baugrundstück in Ötigheim im Landkreis Rastatt an. Ruhig gelegen in einem gewachsenen Wohngebiet bietet sich dieses Grundstück an, um Ihre Wohnträume zu verwirklichen. Die Grundstücksgröße beträgt 647 m². Die Fläche ist rechteckig, ca. 21 m breit und 30 m tief. Die ebene Beschaffenheit ermöglicht eine flexible Bebauung und lässt Raum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, unter Beachtung der Nachbarschaftsbebauung (§ 34 BauGB). Das Grundstück kann mit einem 1 - 2 Familienhaus oder mit 2 Doppelhaushälften in 1 bis 2-geschos-siger Vollbauweise bebaut werden.
Attraktives Baugrundstück für Ihr individuelles Wohnprojekt
76470 Ötigheim
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 647 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | nach Vereinbarung |
Kosten
Miete pro Jahr |
359.000 € |
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Provision |
3,57 % 3,57 % Käuferprovision inkl. 19% MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Ötigheim, im Landkreis Rastatt, ist eine der ältesten Orte in Mittelbaden. Idyllisch gelegen in der oberrheinischen Tiefebene am Fuße des Nordschwarzwalds ist Ötigheim eine attraktive Wohngemeinde mit derzeit rund 4.500 Einwohnern und einem hohen Freizeitwert. Die Gemeinde bietet alles, was zum Wohlfühlen benötigt wird. Die tägliche Nahversorgung ist durch diverse Supermärkte und Einzelhandelsgeschäfte in der Ortsmitte gegeben. Die Betreuungssituation, sowohl für Kleinkinder, Grundschulkinder und Senioren ist gut. Weiterführende Schulen gibt es in den umliegenden Gemeinden und Städten. Die Gesundheitsversorgung durch Allgemeinmediziner, Fachärzte und Therapieangebote ist gewährleistet. Ötigheim ist nicht nur als Wohnort attraktiv. Die Gemeinde ist auch ein interessanter Wirtschafts-standort. Verkehrsgünstig gelegen zwischen B 3 und B 36, in Autobahnnähe zur A 5. Der Stadtbahnanschluss komplettiert die hervorragende Lage inmitten der Wachstumsregion des Landkreises Rastatt und der Technologieregion Karlsruhe. Die beiden Städte Karlsruhe und Baden-Baden erreicht man in 20 Minuten. Ettlingen, Bad Herrenalb, Rastatt in nur 10 Minuten. Lediglich 40 Minuten benötigt man, um Straßburg im schönen Elsass oder Heidelberg am Neckar zu erreichen. Begehrte Reiseziele liegen sozusagen vor der Haustür. Mit dem nur 30 km entfernten Baden-Airpark erreicht man innerhalb weniger Stunden viele europäische Ziele. Die herrliche Lage am Rande des Schwarzwaldes und die Nähe zum Rhein bieten mit reizvollen Landschaften, Erholungseinrichtungen und einer Vielfalt an gastronomischen Betrieben einen hohen Freizeitwert. Die umliegenden Städte locken mit einem vielfältigen kulturellen Angebot und die Volksschauspiele Ötigheim, die alljährlich von Juni bis August auf der größten Freilichtbühne Deutschlands stattfinden, sind weit bekannt und ziehen tausende von Besuchern an.
Sonstige Angaben
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adresse und Telefonnummer bearbeiten. Alle im Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Aussagen des Eigentümers. Trotz aller Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Technische Funktionsprüfungen wurden durch uns nicht durchgeführt. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.