Dieses attraktiv gelegene, 965 m² große Baugrundstück, eignet sich optimal für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus, zwei Doppelhaushälften oder einem Mehrfamilienhaus. Derzeit ist es noch mit einem ca. 1949 erbauten Wohngebäude bebaut. Das Gebäude steht bereits leer.
Wohnbaugrundstück für EFH, 2 DHH oder Mehrfamilienhaus in begehrter Lage von Stuttgart-Vaihingen!
70563 Stuttgart
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 965 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
Miete pro Jahr |
1.595.000 € |
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Provision |
4,76 % inkl. ges. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Sehr gefragte, erhöhte Lage im Vaihinger Stadtteil Rosental. Ca. 15 Minuten Fußweg zum Vaihinger Bahnhof und zum Einkaufszentrum SchwabenGalerie, ca. 10 Minuten zum Frei- und Hallenbad und ca. 1 Minute zur Bushaltestelle der Linie 82. Vaihingen verfügt über eine erstklassige Infrastruktur. In 15 Minuten sind Sie mit der S-Bahn in der Innenstadt oder am Flughafen.
Sonstige Angaben
Auszug aus dem Grundstücks-Informationssystem – GrundIS – der Stadt Stuttgart: Ursprünglich gültiger Bebauungsvorschrift: BAUSTAFFEL 7. Die Baustaffel 7 der Stuttgarter Ortsbausatzung beinhaltet folgende Bebauungsvorgaben: * Wohngebiet * Grundflächenzahl: 0,25 * entspricht einer Geschossflächenzahl von 0,625 * offene Bauweise * 2 Vollgeschosse * Gebäudehöhe: 8 Meter Da der Bebauungsplan 1937 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurde und somit nicht vorschriftsmäßig, wurde dieser nachträglich ungültig. Es gilt daher § 34 BauGB, das heißt Anpassung an die Nachbarbebauung. Nach § 34 BauGB ist ein Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auszug aus dem Planungsrechtlichen Informationssystem - PLARIS - der Stadt Stuttgart: * Bebauungsplan Jahr/Nr. 1937 / 92 * Rechtsverbindlich 21.04.1937 * Baustaffel 7 nö, rechtssichere Baustaffel 99 * Sonder-/Bauvorschriften: ja * Satzung Jahr/Nr. 1989 / 18 (Satzung Vergnügungseinrichtungen) Datum der Rechtsverbindlichkeit 05.01.1989. * Satzung Jahr/Nr. 2020 / 9 (Kfz-Stellplatzsatzung für Wohnungen) Datum der Rechtsverbindlichkeit 06.08.2020. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die Richtigkeit der Angaben zu den Bebauungsmöglichkeiten keine Haftung übernehmen können. Wir empfehlen die Hinzuziehung eines qualifizierten Architekten. Im Baulastenverzeichnis sind keine Eintragungen vorhanden. Ein Energieausweis für das Abrissgebäude liegt vor mit folgenden Daten: * Energiebedarfsausweis * Baujahr 1949 * Baujahr Wärmeerzeuger: 1985 * Gebäudetyp: Wohngebäude * Gebäudeteil: Einfamilienhaus * Gebäudenutzfläche: 96,26 m² * Wesentlicher Energieträger für Heizung: Erdgas * Wesentlicher Energieträger für Warmwasser: Erdgas * Art der Lüftung: Fensterlüftung * Endenergiebedarf des Gebäudes: 394,5 kWh/(m².a) * Energieeffizienzklasse: H * Ausstellungsdatum: 17.02.2025 * Gültig bis: 17.02.2035 Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis keine Haftung übernehmen können.