Grundstücksgröße: 838 qm Flurstück: 35 Bodenrichtwert: 17 €/qm (gesamt Bodenrichtwert bei 838 qm: 14.246 €) Zum Verkauf steht hier ein Abrissgrundstück, das aufgrund seiner aktuellen Situation und der geringen Dokumentation eine interessante Möglichkeit für Investoren darstellt. Es handelt sich um ein Grundstück aus einem Erbfall, weshalb nur wenige Unterlagen zur Verfügung stehen. Die Immobilie wird verkauft, wie steht und liegt. Bitte beachten Sie, dass das Grundstück aufgrund seines Zustands als Abrissgrundstück oder für projektierte Neubauten in Betracht gezogen werden sollte. In diesem Verkaufsfall fällt keine klassische Provision an. Stattdessen erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2.000 € netto zzgl. 19 % MwSt., sprich gesamt 2.380 €, die die Bearbeitung und Verwaltung des Verkaufsprozesses abdeckt. Nutzen Sie gerne die Gelegenheit, sich vorab einen persönlichen Eindruck von der Lage vor Ort zu verschaffen.
Abbruchgrundstück wartet auf neuen Eigentümer
Hauptstraße 20,
55767 Niederhambach
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 838 m2 |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
8.000 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Abrissgrundstück befindet sich in der ruhigen und charmanten Gemeinde Niederhambach, die Teil der Verbandsgemeinde Burbach ist. Die Lage bietet eine perfekte Kombination aus ländlicher Idylle und guter Anbindung an die umliegenden Städte. Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: In nur wenigen Fahrminuten erreichen Sie die B41, die eine direkte Anbindung an die Städte Idar-Oberstein und Baumholder gewährleistet. Öffentliche Verkehrsmittel stehen ebenfalls zur Verfügung, was die Erreichbarkeit bequem und unkompliziert gestaltet. Zudem lädt die umliegende Natur zu vielfältigen Aktivitäten im Freien ein, sei es beim Wandern, Radfahren oder einfach beim Entspannen im Grünen. Diese Lage bietet somit die ideale Voraussetzung für Ihre neuen Lebens-
Sonstige Angaben
Alle uns vorliegenden Informationen stammen von Eigentümerseite und/oder Dritten. Für die Richtigkeit der Angaben, Zahlen und Daten übernehmen wir keine Haftung. Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden im Vertragsfall festzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 1 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises (bei natürlichen Personen) festhalten, z. B in Form einer Kopie. Bei juristischen Personen benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Als unser Vertragspartner gilt für Sie die Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 6 GwG. BENENNEN SIE BITTE BEI ANFRAGEN - IHREN VOLLSTÄNDIGEN NAMEN - IHRE ADRESSE - IHRE TEL.-NR./EMAIL da wir sonst n i c h t mit Ihnen in Kontakt treten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!