Das hier zum Verkauf angebotene Grundstück von ca. 410 m² ist Teil eines Gesamtgrundstücks von ca. 966 m². GFZ 0,4 / GFZ 0,2 Aussagen dazu wurden vom Bezirksamt erteilt. Weitere Informationen zur Bebauung sind beim Bauamt zu klären.
Eckgrundstück in Heiligensee, Baugrundstück
13503 Berlin
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 410 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.2 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.4 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Kosten
Miete pro Jahr |
263.195 € |
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Provision |
7,14 % inkl. MwSt Die Käuferprovision in Höhe von 7,14 % inkl. Mehrwertsteuer wird fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und zu zahlen an Rainoff Immobilien. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
In ruhiger Wohnlage unweit Hennigsdorfer Straße., im Bezirk Reinickendorf, Heiligensee, gelegen. Nähe zum schönen Nieder Neuendorfer See, der zwischen Brandenburg und Berlin verläuft. Einkaufsmöglichkeiten und Busanbindung sind vorhanden. Entfernungen: Bushaltestelle: ca. 120 m Apotheke: ca. 800 m Supermarkt: ca. 600 m Bäckerei: ca. 600 m S-Bahnhof Heiligensee: ca. 1,5 km Kindergarten, Schule sowie Arzt sind ebenfalls in der Nähe vorhanden. Weitere Ärzte, Banken und Einkaufsmöglichkeiten sind im Ortsteil Tegel vorhanden und mit Auto sowie Bus sehr gut und schnell erreichbar.
Sonstige Angaben
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber/-in übermittelt wurden. Die Maklerfirma Rainoff Immobilien übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben, die in Absprache mit Verkäufer/-in zusammengestellt wurden. Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 7,14 % vom Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. und ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Geldwäsche: „Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt“: Wie viele andere Branchen und Berufe sind auch die Immobilienmakler verpflichtet, die Geschäftspartner gemäß Vorgaben des Geldwäschegesetzes (§ 3 GwG) zu identifizieren. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragshandlungen ermöglicht wird. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.