Diese gepflegte Jugendstilvilla aus dem Jahr 1918 / saniert in 2000 befindet sich in zentraler Lage an der Biebricher Allee in Wiesbaden. Die Immobilie zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur aus: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen sowie eine Bushaltestelle sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Zudem bietet die Lage eine sehr gute Verkehrsanbindung in das gesamte Rhein-Main-Gebiet, einschließlich Frankfurt, Mainz und dem Flughafen Frankfurt. Die Umgebung ist verkehrsgünstig gelegen was sowohl für Wohn- als auch Arbeitszwecke attraktiv ist. Die Villa steht auf einem ca. 648 m² großen Grundstück und verfügt über eine Wohnfläche von etwa 281 m² sowie eine zusätzliche Nutzfläche von rund 83 m². Die Immobilie wurde im Jahr 2000 umfassend saniert und befindet sich in einem guten Zustand. Der klassische Grundriss und einige erhaltene Stilelemente aus der Bauzeit prägen den Charakter des Hauses. Zur technischen Ausstattung gehören eine Gaszentralheizung mit zentraler Warmwasserversorgung sowie Holzfenster mit Isolierverglasung, teilweise ergänzt durch elektrische Rollläden. Die Immobilie verfügt über zwei Bäder – eines mit Dusche, eines mit Badewanne – sowie eine große Dachterrasse, einen Balkon und Garten. Einige historische Details aus der ursprünglichen Bauzeit sind noch vorhanden und verleihen der Villa einen gewissen Charme. Das Haus bietet eine funktionale Raumaufteilung mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, sodass es sich sowohl für Wohnen als auch für eine Kombination aus Wohnen und Arbeiten eignet. Im Jahr 2000 wurden umfassende Modernisierungen durchgeführt, sodass die Immobilie über eine solide Grundsubstanz verfügt. Zur Ausstattung gehören eine Garage sowie drei zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück. Insgesamt handelt es sich um eine solide Immobilie mit guter Raumaufteilung und praktischer Lage. Die Villa eignet sich besonders für Käufer, die den klassischen Charme des Jugendstils schätzen.
Jung von Haus | JUGENDSTILVILLA SEITLICH DER BIEBRICHER ALLEE
65187 Wiesbaden
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Infos
Haustyp | Sonstige |
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Wohnfläche ca. | 281 m2 |
Nutzfläche | 83 m2 |
Grundstücksfläche | 648 m2 |
Bezugsfrei ab | sofort |
Zimmer | 7 |
Badezimmer | 2 |
Garage/Stellplatz | Garage |
Anzahl Garage/Stellplatz | 4 |
Kosten
Kaufpreis |
1.690.000 € |
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Provision |
3,57% inkl. MwSt. Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objektexposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. JVH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Bausubstanz & Energieausweis
Denkmalschutzobjekt | Ja |
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Heizungsart | Gas-Heizung |
Wesentliche Energieträger | Gas |
Energieausweis | laut Gesetz nicht erforderlich |
Beschreibung des Objekts
Ausstattung
- saniert in 2000 - 1 Garagenstellplatz, 3 Außenstellplätze - Dachterrasse, Balkon sowie Terrasse und Garten - 2 Bäder - viele Stilelemente - Isolierverglasung - teilw. Elektrische Rollläden
Lage
Seitlich der Biebricher Allee
Sonstige Angaben
Wir bearbeiten nur Anfragen mit vollständigen Adress- und Kontaktdaten. VERTRAGSSCHLUSS / DAUER / KÜNDIGUNG Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Fa. JVH Jung von Haus - Mark Jung Immobilien (im Folgenden JVH genannt) kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Courtageforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. DOPPELTÄTIGKEIT JVH JVH ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenskollision vorliegt. Außerdem darf JVH weitere Makler einschalten. Dem Kunden dürfen dadurch jedoch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen. PROVISIONSANSPRUCH JVH Der Anspruch auf Provision ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Kommt durch JVH Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ein anderer als der vorgesehene Hauptvertrag (z.B. Kauf – statt Mietvertrag oder umgekehrt) oder ein Hauptvertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Vertragsobjekt zustande, der mit dem beabsichtigten Hauptvertrag wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist, besteht ebenfalls ein Courtageanspruch . Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein Courtageanspruch von JVH besteht ferner, wenn ein Folgegeschäft in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Hauptvertrag abgeschlossen wird. Als Folgegeschäft gelten insoweit auch Erweiterungen oder Veränderungen des ursprünglichen Hauptvertrages. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN Die schriftlichen und mündlichen Informationen zum Vertragsobjekt stammen von unseren Vertragspartnern oder sonstigen Auskunftsberechtigten. Dies gilt auch für die das Vertragsobjekt betreffenden Informationen in einem Exposé. JVH wird diese Information nur auf offensichtliche Unrichtigkeit überprüfen. JVH übernimmt aber insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen, es sei denn, JVH fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Irrtum und /oder Zwischenverkauf oder –Vermietung bleiben vorbehalten. Im Übrigen haftet JVH nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit JVH gesetzlich zwingend haftet. VORKENNTNIS KUNDE Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er JVH dies unverzüglich mitzuteilen.
Adresse
65187 Wiesbaden
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