Das gepflegte Grundstück hat eine Größe von 722 m² (ca.16 x 45,125m in der Tiefe). Es ist an 3 Seiten umzäunt und mit Rasen versehen. Eine große Tanne befindet sich fast mittig auf dem Grundstück. Ein Abrissgebäude ist nicht vorhanden. Straße und Gehweg sind befestigt. Alle Versorgungsleitungen liegen an der Straße. Es gibt einen Bebauungsplan Nr. 66 – Mädchenviertel. Hier einige Auszüge: - Die GRZ (Grundflächenzahl) beträgt 0,2, also könnten ca. 144 m² überbaut werden - Es kann 2-geschossig gebaut werden - Der Vorgartenbereich soll 5 m betragen - In den reinen Wohngebieten WR 1 bis WR 3, in den allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 3 sowie im Mischgebiet dürfen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und straßenseitiger (vorderer) Baugrenze weder Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO, noch Stellplätze, Garagen/Carports oder sonstige bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können, errichtet werden. Grundstückseinfriedungen, Zufahrten und Wege sind zulässig. Die Größe der Baugrundstücke in den reinen Wohngebieten WR 1 bis WR 3, den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2 sowie im Mischgebiet MI darf 800 m2 nicht unterschreiten. Die Größe der Baugrundstücke im reinen Wohngebiet WR 4 sowie im allgemeinen Wohngebiet WA 3 darf 600 m2 nicht unterschreiten. Die festgesetzte Mindestgröße von Baugrundstücken darf ausnahmsweise unterschritten werden, wenn das betreffende Baugrundstück schon vor dem 20.04.2019 als Baugrundstück mit einer geringeren Größe als der festgesetzten Mindestgröße bestand. In den reinen Wohngebieten WR 1, WR 2 und WR 4 sowie in den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 3 sind höchstens 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Im reinen Wohngebiet WR 3 sind höchstens 3 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. In den Wohngebieten ist je angefangene 300 m² Grundstücksfläche ein Baum als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 14-16 cm neu zu pflanzen. Bei der Ermittlung der Zahl der anzupflanzenden Bäume dürfen die vorhandenen Bäume gleicher Mindestqualität eingerechnet werden. Die Bäume sind zu erhalten, dauerhaft zu pflegen und bei Ausfall zu ersetzen. Verbot von Schottergärten Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze sind Abdeckungen mit Steinen (z.B. Schotter, Kies, Splitt) als Mittel gärtnerischer Gestaltung unzulässig. Grundstückseinfriedungen, Zufahrten und Wege sind von dieser Festsetzung ausgenommen. Verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit von Grundstücken können nur im Rahmen der Prüfung eines Bauvorbescheides gemäß § 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) bzw. eines Bauantrags gemäß § 67 BbgBO getroffen werden. Die abschließende Beurteilung über die Bebaubarkeit von Grundstücken obliegt hierbei dem Fachbereich Bauordnung des Landkreises Oberhavel in Oranienburg als untere Bauaufsichtsbehörde, der diese im Einvernehmen mit der Stadt erteilt. Anzuraten ist eine vorige Abstimmung mit der örtlichen Stadtplanung in Hohen Neuendorf: Manfred Bredow SB Bauleitplanung/Kommunales Einvernehmen Zimmer: N_1.13 Oranienburger Str. 2 16540 Hohen Neuendorf Tel.: (03303) 528 180 Fax: (03303) 528 4100 bredow@hohen-neuendorf.de
Bauland in zentraler Lage in Hohen Neuendorf zu verkaufen - Nähe S1 und S8 und Bus 809
16540 Hohen Neuendorf
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 720 m2 |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.2 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
270.000 € |
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Provision |
5,95% des Kaufpreises inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das gepflegte Grundstück befindet sich an der L171 in gepflegter Wohnumgebung in Hohen Neuendorf mit schönen alten Villen und Einfamilienhäusern. Das Grundstück liegt zentral an einer befestigten Straße unweit des Einkaufscenter mit REWE, ADLI, DM und Restaurant. In der der Nähe befindet sich ein Tennisplatz. Die Stadt Hohen Neuendorf mit seinen ca. 28.000 Einwohnern grenzt direkt an den nördlichen Berliner Stadtrand. Die Lage ist als ideal zu bezeichnen, da Sie sowohl schnell mit dem Pkw, der S-Bahn (Linie S1 und S8) oder dem Bus die Berliner City erreichen, als auch die herrliche grüne Umgebung am Berliner Stadtrand genießen können. Die Infrastruktur in Hohen Neuendorf ist ausgezeichnet. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.hohen-neuendorf.de In wenigen Gehminuten ist die Buslinie 809 erreichbar. Vom Bahnhof Hohen Neuendorf fahren die S-Bahnlinien S1 und S8. Den Bahnhof erreichen Sie in 9 Gehminuten. Die Regionalbahn RB20 fährt vom Bahnhof Hohen Neuendorf-West nach Potsdam. Entfernungen mit dem Pkw: - Oranienburg ca. 12 km 17 Min. - Hennigsdorf ca. 9 km 12 Min. - Berlin Frohnau ca. 5 km 9 Min. - Velten ca. 13 km 15 Min. - Nassenheide ca. 25 km 25 Min. - Berlin Pankow ca. 14 km 19 Min. - Berlin Spandau ca. 20 km 29 Min. - Berlin Charlottenburg ca. 23 km 26 Min. - Berlin Mitte ca. 24 km 27 Min. - Panketal ca. 33 km 24 Min. - Berlin Weißensee ca. 30 km 28 Min.
Sonstige Angaben
Details zum Bebauungsplan, siehe Anlage und unter: Bebauungsplan Nr. 66 Sonstiges: Der Bodenrichtwert beträgt für das Grundstück aktuell 390 €/ m². Bei Interesse gebe ich Ihnen gern die genaue Anschrift bekannt. Ein Vermesser war schon vor Ort und es kann ein Wegerecht eingetragen werden zur gemeinsamen Nutzung der bestehenden Auffahrt, falls nicht der Baum links vor dem Grundstück gefällt werden kann für eine 2. Auffahrt. Ihre Sylvia Houschka Maklerin in und um Hohen Neuendorf
Weitere Dokumente
b-plan_66_satzungb-plan_66_begruendung
Bauland in Hohen Neuendorf