In begehrter Wohnlage am Ortsrand von Steinheim an der Murr bietet sich mit diesem rund 459 m² großen, voll erschlossenen Grundstück eine seltene Gelegenheit für Bauherren. Eingebettet in ein vor etwa 20 Jahren erschlossenes Wohngebiet mit gepflegter Nachbarbebauung, besticht das Baugrundstück durch seine ruhige, familienfreundliche Umgebung sowie den exklusiven Fernblick. Besonders reizvoll ist die leicht erhöhte Lage, die auf der rückwärtigen Seite einen unverbaubaren Panoramablick nach Norden über die weiten Felder in Richtung Kleinbottwar eröffnet. Diese Ausrichtung verspricht nicht nur helle Sonnenstunden, sondern auch ein außergewöhnliches Wohngefühl im Einklang mit der Natur. Das Wohngebiet selbst zeichnet sich durch eine gehobene Qualität aus und bietet Ruhe des Ortsrandes. Die Bebauung ist gemäß dem Bebauungsplan „Horrenwinkel IV und V“ der Stadt Steinheim an der Murr vom 30. Oktober 2003 mit einem freistehenden Einzelhaus und einem Vollgeschoss möglich. Durch die voll erschlossene Lage und den Verzicht auf Abrissarbeiten steht einer zügigen Umsetzung individueller Bauvorhaben nichts im Wege. Gleichzeitig besteht keine Bauverpflichtung, sodass das Grundstück auch als langfristige Kapitalanlage interessant ist. Alle wichtigen Anschlüsse, wie Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation befinden sich am Grundstücksrand in der Straße. Die Anschlussbeträge sind nicht im Kaufpreis enthalten. Ein Baugrundstück mit dieser Lagequalität und Perspektive ist eine seltene Offerte – ideal für alle, die stilvolles Wohnen mit naturnahem Lebensgefühl verbinden möchten. Eine Besichtigung vor Ort wird Sie überzeugen. Der geschotterte Parkplatz an der linken Seite des Grundstückes und die Spielgeräte auf dem Grundstück werden zum Verkauf des Grundstückes entfernt. Wichtige Kerndaten: - Bebauung gemäß Bebauungsplan vom 30.10.2003 - Größe Baugrundstück: ca. 20 m x 21 m - Größe Baufenster: ca. 13 m x 12 m - Vollgeschoss: 1 - FH= 7,0 m - TH: 6,8 m - GRZ: 0,4 - E=Nur Einzelhäuser - GD: mindestens 20°
Exklusives Baugrundstück am Ortsrand von Steinheim mit einzigartigem Ausblick
71711 Steinheim an der Murr
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 459 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | nach Vereinbarung |
Kosten
Miete pro Jahr |
440.000 € |
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Provision |
3.57 % inkl. gesetzl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Dieses attraktive Grundstück liegt in Steinheim/ Murr in einem schönen ca. 20 Jahre alten Wohngebiet, mit einer ansprechenden Nachbarbebauung und schönem Ausblick in Richtung Kleinbottwar. In Steinheim stehen neben mehreren Kindergärten, eine Grund-, Haupt- und Realschule zur Verfügung. Das nächste Gymnasium gibt es in Marbach am Neckar. Ein umfassendes Angebot an Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Gastronomie und vielfältige Vereinsaktivitäten bereichern das Leben in Steinheim. Der Autobahnanschluss Pleidelsheim ist ca. 4 km entfernt. Der S-Bahnanschluss steht in Marbach am Neckar zur Verfügung und bringt Sie in nur 28 Minuten in die Landeshauptstadt Stuttgart. Mit der nur 5 Gehminuten entfernten Busverbindung am Schulzentrum gelangt man in ca. 10 Minuten von Steinheim dorthin.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatz-änderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.