Das knapp 2.000 m² große Grundstück in Gunsleben wurde Ende 2020 von der Gemeinde erworben und wird derzeit beräumt. Die geplanten Arbeiten sind voraussichtlich im 2. Quartal 2021 abgeschlossen, sodass das Grundstück im Anschluss direkt bebaut werden kann. Neben der vollständig erschlossenen Straßenlage bietet Ihnen dieses Grundstück einen umfangreichen Grünflächenanteil, den Sie auch rückwärtig erreichen können. Hier sind den Gestaltungsideen so gut wie keine Grenzen gesetzt. Merkmale: - Glasfaser-Breitbandanschluss wird derzeit ausgebaut - ruhige Ortslage - rückwärtige Erreichbarkeit - idyllisches Dorfleben mit guter Anbindung an die nächstgelegenen Zentren
Großzügiges Grundstück in Gunsleben bei Schöningen, Helmstedt, Hötensleben
Hauptstraße 14,
39393 Am Großen Bruch
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.815 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
25.000 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Gemeinde Am Großen Bruch besteht aus den Orten Hamersleben, Gunsleben, Wulferstedt und Neuwegersleben. Neben zwei Kindertagesstätten ist auch eine Grundschule in der Gemeinde ansässig. Das Dorf Gunsleben ist der kleinste Ortsteil und geschichtlich geprägt durch das im Jahre 1774 im ländlichen Barockstil erbaute Herrenhaus. Dieses Herrenhaus beschreibt eine sehr wechselvolle Geschichte, die mit dem Namen „derer von Asseburg“ in Verbindung zu bringen ist. Zum Anwesen gehört eine historische Parkanlage, die heute noch für Festlichkeiten genutzt wird. Zu einer weiteren Besonderheit im Ort gehört die im Jahre 1141 im barocken Stil erbaute evangelische Dorfkirche. Die Orgel mit zwölf Stimmen gehört zu den interessantesten Orgeln in der Börde. Ruhige Ortslage und gute Erreichbarkeit der nächstgelegenen Zentren: Oschersleben 12 km Halberstadt 22 km Helmstedt 25 km
Sonstige Angaben
Hinweis: Nach Erwerb des Grundstücks besteht die Pflicht zur Bebauung mit einem Wohnhaus innerhalb von 24 Monaten.