Das 1001 m² große Grundstück in Neuwegersleben wurde Ende 2020 von der Gemeinde erworben und ist beräumt. Damit ist eine sofortige Bebauung möglich. Neben der vollständig erschlossenen Straßenlage besticht dieses Grundstück durch die zentrale Ortslage inmitten eines ruhigen Wohngebietes. Hier sind den Gestaltungsideen so gut wie keine Grenzen gesetzt. Folgende Anschlusskosten sind als Orientierung einzuplanen: Wasser TAV: 2230,00 EUR bei bis zu 10m Anschlusslänge Abwasser TAV: je nach Aufwand Telekom: 799 EUR DNS:net (Glasfaser-FTTB): bitte bei der Verbandsgemeinde erfragen Strom: 1178,10 EUR zzgl. 29,75 EUR je lf. Meter Tiefbau
Grundstück in Neuwegersleben bei Oschersleben, Völpke, Barneberg, Harbke - GLASFASER vorhanden
Fürstenberg 12,
39393 Am Großen Bruch
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.001 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
40.000 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Gemeinde Am Großen Bruch besteht aus den Orten Hamersleben, Gunsleben, Wulferstedt und Neuwegersleben. Neben zwei Kindertagesstätten ist auch eine Grundschule in der Gemeinde ansässig. Der Ort Neuwegersleben wurde im Jahre 1112 erstmals urkundlich erwähnt und war über viele Jahre hinweg, ebenso wie der Ortsteil Gunsleben, eine Station der Bahnstrecke Oschersleben–Jerxheim. Eine besondere Sehenswürdigkeit ist die Station Nr. 18 der einstigen Königlich-preußischen optischen Telegrafenlinie Berlin-Koblenz. Hier wurden in der Zeit von 1832 bis 1849 über 62 Stationen und fast 600 Kilometer hinweg militärische Nachrichten gesendet. Ruhige Ortslage und gute Erreichbarkeit der nächstgelegenen Zentren: Oschersleben 10 km Halberstadt 20 km Helmstedt 24 km
Sonstige Angaben
Hinweis: Nach Erwerb des Grundstücks besteht die Pflicht zur Bebauung mit einem Wohnhaus innerhalb von 24 Monaten.