Der Gebäudekomplex (Gaststätte, Tanzsaal, Nebengelasse), der sich vormals auf dem Grundstück befand, wurde im August 2021 bis auf die Grundmauern abgerissen. Eine Tiefenenttrümmerung ist nicht erfolgt. Der Bauzaun befindet sich im Eigentum des Freistaates Thüringen und wird im Zusammenhang mit dem Grundstück mitverkauft.
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Pölsfelder Str. 3,
06526 Sangerhausen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 944 m2 |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
Miete pro Jahr |
23.100 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Sonstige Angaben
Ein kurzes Exposè zur Liegenschaft ist als PDF Datei beigefügt. Besichtigung Das Grundstück kann von allen Seiten von der Straße aus eingesehen werden. Eine Terminvereinbarung zur Besichtigung ist nicht erforderlich. Besichtigungen können eigenständig vorgenommen werden, auf die Absperrung durch den Bauzaun ist hierbei zu achten. Ihr Kaufgebot Kaufgebote sind schriftlich auf dem Postweg an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 27 Liegenschaften, Postfach 900454, 99107 Erfurt zu senden und müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten: - vollständiger Name des Bieters (bei Bietergemeinschaften aller Mitglieder, bei juristischen Person mit Darlegung der Rechtsverhältnisses und der Vertretungsberechtigung) - vollständige Kontaktdaten des Bieters (aktuelle Meldeadresse bzw. Geschäftssitz, Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail) - Bezeichnung der Liegenschaft für die das Gebot abgegeben wird - Benennung einer konkreten Gebotshöhe (nicht gewertet werden: Gebotsspannen z.B. von/bis-Gebote, unbestimmte Gebotshöhen, z.B. ein bestimmter Betrag über dem unbekannten Höchstgebot, befristete Angebote) - angedachte Verwendung der Liegenschaft - Identitätsnachweis (Vorlage von Kopien amtlicher Lichtbildausweise der Bieter) - Nachweis der Kaufpreisfinanzierung (bevorzugt durch Bestätigung einer europäischen Bank) Das Kaufgebot muss eigenhändig unterschrieben sein. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Rahmenbedingungen des Angebotsaufrufs, wie in der Verkaufsveröffentlichung und dem Liegenschaftsexposé ausgewiesen, einverstanden und erkennt diese an.