Das Grundstück bietet Ihnen viel Potenzial zur Realisierung Ihres Wohntraumes. Der Bebauungsplan ermöglicht Ihnen eine eingeschossige Bauweise zzgl. Dachgeschoss. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,35. Außerdem ist die Baureife bereits gegeben. Vorgesehen ist der Bau von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften. Die Grundstücke werden voll erschlossen übergeben. Bei dieser Anzeige handelt es sich um das Grundstück Nr. 14. Weitere Informationen zum Baugebiet entnehmen Sie bitte unserer Homepage; https://www.vb-eg.de/immobilien/baugebiete/aktuelle-baugebiete/baugebiet-wendhausen.html
Baugrundstück Nr. 14 in Wendhausen, Oberer Wortkamp
31174 Schellerten
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.128 m2 |
Kosten
Miete pro Jahr |
185.480 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Wendhausen liegt am Rande der Norddeutschen Tiefebene in landschaftlich reizvoller Lage. Auf der einen Seite befinden sich große Waldgebiete und auf der anderen erstreckt sich eine weite Landschaft mit freiem Blick in die Ferne. Beide laden zu schönen Wandertouren ein. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auf dem Rücken eines Pferdes – alles ist möglich. Der Ort mit dörflichem Charakter liegt verkehrsgünstig nur 8 km von Hildesheim entfernt an der Bundesstraße 6. Er hat mit der Autobahnauffahrt „Hildesheimer Börde“ (1km) direkten Anschluss an die A7 und auch Braunschweig ist über die A39 schnell zu erreichen. Das gute und vielfältige Vereinsleben im Dorf bietet Abwechslung, Geselligkeit und hat für (fast) jedes Interessengebiet etwas parat, ohne dass dafür lange Wege zurückgelegt werden müssen. Darüber hinaus stellt eine schnelle Internetverbindung in kürzester Zeit den Kontakt mit jedem anderen Ort auf der Welt her.
Sonstige Angaben
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an. Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website: https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG 1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. 2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden. 3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. 4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten. 5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden. 6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen. 7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig. Gebäudeenergiegesetz (GEG) Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG. Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Weitere Dokumente
01. Aufteilungsplan mit Nr. Gr02. B-Plan
03. Ausführungsplanung Stand
06. Auftrag zum Kaufvertragsen