Dieses Einfamilienhaus wurde 1971 in solider Massivbauweise mit einer langlebigen Klinkerfassade errichtet und überzeugt durch eine großzügige Wohnfläche von ca. 195 m². Die Immobilie bietet insgesamt sieben gut geschnittene Zimmer und eignet sich ideal für Familien oder Paare mit gehobenem Platzbedarf.
Das Haus ist vollständig unterkellert und bietet dadurch zusätzliche Nutzfläche für Lagerung, Hauswirtschaft oder Hobby. Der Grundriss ist funktional und bietet sowohl im Erd- als auch im Obergeschoss eine klare Raumaufteilung mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten.
Die Immobilie befindet sich in einem gepflegten Zustand und stellt eine solide Grundlage für komfortables Wohnen in ruhiger, naturnaher Lage dar.
Das großzügige Grundstück, die ruhige naturnahe Lage sowie die weiten Ausstattungsmerkmale wie z.B.
Der helle Wohnbereich mit Kaminofen
Die Garagen mit elektronischen Garagentoren und weiteren Nutzflächen
Das neuwertige Bad mit bodengleicher Dusche
Der großzügige Garten mit einem Gartenhaus
lassen diese Immobilien zu einer interessanten Kaufofferte werden.
*KAUFOBJEKT* Einfamilienhaus mit Doppelgarage
29358 Eicklingen
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Infos
| Haustyp | Einfamilienhaus |
|---|---|
| Etagenzahl | 1 |
| Wohnfläche ca. | 195 m2 |
| Nutzfläche | 150 m2 |
| Grundstücksfläche | 1.400 m2 |
| Zimmer | 7 |
| Schlafzimmer | 5 |
| Badezimmer | 2 |
| Garage/Stellplatz | Garage |
| Anzahl Garage/Stellplatz | 2 |
Kosten
| Kaufpreis |
375.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Die Courtage ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Bausubstanz & Energieausweis
| Baujahr | 1971 |
|---|---|
| Letzte Sanierung | 2005 |
| Objektzustand | Gepflegt |
| Qualität der Austattung | Normal |
| Heizungsart | Öl-Heizung |
| Wesentliche Energieträger | Öl |
| Energieausweis | liegt zur Besichtigung vor |
Beschreibung des Objekts
Ausstattung
Objektart Einfamilienhaus
Baujahr 1971
Wohnfläche ca. 195 m².
Nutzfläche ca. 150 m².
Grundstücksgröße 1.400 qm
Wohngeschosse 2
Keller voll unterkellert
Bäder 2
Heizung Öl, Bj. 1993 + Solar
Fenster ISO Holz Bj. 2005
Böden Fliesen + Parkett
Bedachung Satteldach
Terrasse 30 qm Terrasse
Energieverbrauch auf Anfrage
Stellplatz. Doppelgarage
Lage
Die angebotene Immobilie befindet sich in Eicklingen, einer ruhigen und familienfreundlichen Gemeinde im Landkreis Celle, Niedersachsen. Eicklingen gehört zur Samtgemeinde Flotwedel und überzeugt durch seine naturnahe Lage sowie eine gute Infrastruktur im ländlichen Raum.
Der Ort ist eingebettet in eine reizvolle Landschaft zwischen Aller und Fuhse – ideal für Naturliebhaber, Radfahrer und Ruhesuchende. Trotz der idyllischen Umgebung sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Ärzte und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs in wenigen Minuten erreichbar – sowohl im Ort selbst als auch in den benachbarten Gemeinden, wie z. B. Langlingen oder Wienhausen.
Die Kreisstadt Celle liegt nur etwa 15 Fahrminuten entfernt und bietet ein breites Angebot an Kultur, Gastronomie und weiterführenden Schulen. Über die nahegelegene B214 ist Eicklingen gut an das regionale Verkehrsnetz angebunden. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gegeben.
Eicklingen bietet somit die perfekte Kombination aus ruhigem, naturnahem Wohnen und guter Erreichbarkeit städtischer Angebote – ideal für Familien, Berufspendler oder Ruheständler.
Sonstige Angaben
1.Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
2.Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
3.Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4.Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5.Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6.Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7.Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9.Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
Grundriss
Erdgeschoss
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Dachgeschoss
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Kellergeschoss
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Adresse
29358 Eicklingen
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