Immobilienkauf mit Makler
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Den Makler für Ihren Immobilienkauf sollten Sie sich sorgfältig aussuchen.
Ein Makler übernimmt verschiedene Aufgaben, wie die Immobilienbewertung, die Bereitstellung von Besichtigungsangeboten und die Zusammenstellung aller Verkaufsunterlagen.
Hauptvorteile eines Maklers liegen in der individuellen Beratung und der Abnahme von Arbeitsaufwand.
Der Maklervertrag beinhaltet den Leistungsumfang sowie Provisionsvereinbarungen
1. Diese Fragen sollten Sie sich vor der Marklersuche stellen
Vor der Maklersuche sollten zuerst die eigenen Vorstellungen der Wunschimmobilie konkretisiert werden. Das betrifft Fragen zur Grundstückslage und der Umgebung, zur Wohnform Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung, zur Wohnungsgröße und zur Funktionalität des Wohnungsgrundrisses, zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten, zur Preisvorstellung und zur Finanzierung.
Die Maklersuche ist im Internet einfach zu bewerkstelligen, indem Sie in einer Suchmaschine wie zum Beispiel Google, den Begriff Immobilienmakler und den Ort eingeben. Bitte beachten Sie, dass die Suchmaschine keinerlei qualitative Bewertung der angezeigten Makler übernimmt. Man ist deshalb gut beraten, sich auf mehreren Makler-Homepages umzusehen, um sich einen Eindruck zu verschaffen, wie umfassend Maklerleistungen sind. Wie gut die Performance des einzelnen Maklers ist, kann mit folgenden Fragen beantwortet werden:
- Ist der Makler vor Ort mit eigenem Büro vertreten?
- Wie lange ist er schon am regionalen Markt tätig?
- Hat er einen eigenen Internetauftritt mit informativen Beschreibungen von Dienstleistungen?
- Welche beruflichen Qualifikationen sind vorhanden?
- Gibt es Auszeichnungen?
- Arbeitet er allein oder mit Personal?
- Gehört er einem Verbundnetzwerk an?
- Wie viele Immobilien befinden sich im Angebot und wie werden sie präsentiert?
- Gibt es auch digitale Dienstleistungen wie eine virtuelle Objektbegehung und eine Onlinebewertung?
2. Die Aufgaben eines Immobilienmaklers
Immobilienmakler mit umfassendem Dienstleistungsangebot begleiten den gesamten Verkaufsprozess einer Immobilie für beide Kaufparteien. Er beinhaltet die Immobilienbewertung, die Zusammenstellung sämtlicher Verkaufsunterlagen, den Einsatz von modernen Werbe- und Vermarktungstools bei der Käufersuche, Besichtigungs- und Beratungsangebote, bis hin zur Vorbereitung und Teilnahme am Beurkundungstermin beim Notar. Nach dem Kauf werden weitere Serviceleistungen, wie die Objektübergabe angeboten.
Bei Verkaufs- oder Kaufentscheidungen gibt es viel zu besprechen. Ein Full-Service-Makler übernimmt deshalb bei persönlich geführten Verhandlungen zwischen Eigentümer und Kaufinteressent die Rolle des Moderators als unabhängiger und fairer Makler. Die Angebote digitaler Formate des Maklers im Internet, wie die virtuelle Objektbesichtigung oder die Online-Bewertung, dienen der Vorabinformation und unterstützen die Kontaktaufnahme.
Ein weiterer Punkt ist die Prüfung der Kaufpreisfinanzierung der Kaufinteressenten und eine Hilfestellung für Beratungsgespräche mit Finanzierungspartnern des Maklers, denn nur wenn die Finanzierung beim Kaufabschluss gesichert ist, sollte ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.
3. Vorteile einer Maklerbeauftragung
Es lohnt sich, sich für einen Profi-Makler zu entscheiden. Beim Kauf geht es um Entscheidungen von großer Tragweite und um die Bewahrung vor Fallstricken, wenn Kaufverträge später wegen rechtlicher Störungen nicht abgewickelt werden können. Weitere Vorteile sind:
- Individueller Kundenservice und keine Massenabfertigung mit Entscheidungsdruck
- Immobilien finden, die noch nicht am Markt angeboten werden
- Zeit- und Aufwandsersparnis
- Hohe Beratungsqualität, Marktkenntnis und Seriosität
4. Rund um den Maklervertrag
Den rechtlichen Rahmen für die Vermittlung von Einfamilienhäusern (inklusive Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen durch Immobilienmakler, bilden die seit dem 23.12.2020 vorgeschriebenen, bundeseinheitlich rechtlichen Regelungen über den Maklervertrag und über Provisionsvereinbarungen. Sie gelten nur für Verbraucher, also für Privatpersonen.
So müssen Provisionen grundsätzlich zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden. Über deren Höhe gibt es keine besonderen Vorschriften. Auch möglich ist eine einseitige Interessenvertretung, zum Beispiel für den Verkäufer. Eine spätere Abwälzung der Provision ist aber nur statthaft, wenn die Provision dann geteilt wird.
Wichtig zu wissen ist, dass Makler nur im Erfolgsfall Anspruch auf Provision haben. Der Erfolgsfall ist nach Rechtswirksamkeit des vermittelten Kaufvertrags gegeben.
Im Gegensatz zum alten Recht ist die Textform für den Maklervertrag und die Provisionsvereinbarung jetzt zwingend vorgeschrieben. Für Makler und Auftraggeber schafft diese Vorschrift Rechtssicherheit.
Bevor Sie einen Maklervertrag abschließen, sollten Sie auf folgende inhaltliche Punkte besonders achten:
- Klar definierte Vertragslaufzeit
- Verständliche Beschreibung der Pflichten für Makler und Auftraggeber
- Provisionsvereinbarung nach geltendem Recht
- Maklerhaftung
- Datenschutzregelung
- Widerrufsbelehrung
Ihr Wüstenrot-Berater vor Ort findet die passende Finanzierung für Sie.
Mehr zu den Vorschriften der Provisionsteilung sehen Sie im Erklärfilm
Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Immobilienkauf und Hausbau.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.
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