Mit Wohn-Riester staatliche Förderung sichern

Sichern Sie sich Geld vom Staat für Ihre eigenen vier Wände – als Basis für finanzielle Sicherheit im Alter. Die Riester-Förderung kann für den Aufbau von mehr Eigenkapital und auch die schnellere Tilgung Ihres Wohndarlehens genutzt werden.

Jetzt mit Wohn-Riester auch für energetische Sanierungen vorsorgen. Das Beste daran: Der Staat spart – und tilgt mit.

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Rotes Sparschwein mt Hammer auf Regal

Neu: Ab sofort die Riester-Förderung auch für eine energetische Sanierung sichern

Ein Mann lehnt sich gegen seine neu erworbene Wärmepumpe im Garten

Zusatzkosten durch steigende Energiepreise machen Immobilieneigentümern zu schaffen. Sie zahlen heute deutlich mehr für Öl, Gas und Strom. Eine energetische Sanierung ist daher unumgänglich.

Wer energetisch saniert, spart daher nicht nur massiv Energiekosten ein, sondern profitiert zusätzlich noch von einem positiven Wohnklima. Profitieren Sie dabei auch von der möglichen staatlichen Förderung. Die staatlich geförderte Eigenheimrente (Wohn-Riester) kann ab 2024 auch zur energetischen Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden.

Sorgen Sie dafür jetzt schon vor – mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag. Die Riester-Förderung erhöht das Eigenkapital. Mit Wohn-Riester sichern Sie sich zudem für später ein günstiges Bauspardarlehen, das dann mit der staatlichen Förderung schneller zurückgezahlt wird und sparen so zusätzlich Finanzierungskosten.

Starten Sie jetzt!

Wie viel Förderung gibt es für wen?

  • 200 Euro Berufseinsteigerbonus einmalig für alle, die zu Beginn des ersten Beitragsjahrs das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • 175 Euro Grundzulage jährlich für Alleinstehende, Verheiratete/eingetragene Lebenspartner können das Doppelte bekommen.
  • 300 Euro Kinderzulage jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind, für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro.
  • Einzahlungen bis zu 2.100 Euro1 jährlich können Sie als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagenansprüche, gewährt Ihnen das Finanzamt einen zusätzlichen Steuervorteil.
  • Auch die Anlage von altersvorsorgewirksamen Leistungen des Arbeitgebers ist möglich. Diese Beiträge zählen wie eigene Riester-Einzahlungen.

Wer bekommt die Riester-Förderung und wie sieht sie aus?

Insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, versicherungspflichtige Selbstständige und deren Ehepartner können Riester-Förderung erhalten. Der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag plus Zulagen) für die volle Zulagen-Förderung liegt bei 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Zahlen Sie weniger, fällt auch die Zulage geringer aus. Bis zu 2.100 Euro1 können jährlich gefördert werden.

junge Frau lächelt in die Kamera

Annahme: Brutto-Vorjahreseinkommen 75.000 Euro

  • Eigenbeitrag jährlich: 1.925 Euro
  • Förderung jährlich: 938 Euro (Zulage und zusätzlicher Steuervorteil)2

Förderquote 45%3

Zwei Eltern und Ihr Kind haben Papiertüten auf den Kopf und tüten staatliche Förderungen ein

Annahmen: Brutto-Vorjahreseinkommen 40.000 Euro, beide Kinder nach 2008 geboren, zwei getrennte AV-Verträge

  • Eigenbeitrag jährlich: 650 Euro + 60 Euro
  • Förderung jährlich: 950 Euro (Zulage)

→ Förderquote 57%3

Schneller und günstiger – mit staatlicher Förderung

Mit Ihrem Wüstenrot Wohn-Riester (Bausparvertrag) können Sie den Bau, Kauf oder altersgerechten Umbau verwirklichen. Oder aber Sie lösen damit ein für diese Zwecke verwendetes Darlehen ab, unabhängig davon, wann Sie dieses aufgenommen haben.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Sie können die Riester-Zulagen für den schnelleren Aufbau von Eigenkapital sowie für Ihre Immobilienfinanzierung nutzen.
  • Mit den Riester-Zulagen als Extratilgung verkürzt sich die Laufzeit des Bauspardarlehens und Sie sparen Darlehenszinsen.
  • Eine noch schnellere Rückzahlung ist durch Sondersparzahlungen und Sondertilgungen in den Bausparvertrag möglich.
  • Garantierte Zinssicherheit für die gesamte Laufzeit des Bauspardarlehens.

Sie möchten jetzt finanzieren? Tipp: So profitieren Sie von Wohn-Riester.

Familie Schmidt hat ihre Traumimmobilie bereits gefunden und möchte sofort finanzieren. Kann sie von den Riester-Zulagen profitieren? Unbedingt, wie folgendes Beispiel zeigt. Der Berater empfiehlt, parallel zum Finanzierungsdarlehen einen Riester-Bausparvertrag zu besparen. Nach Ablauf der Zinsbindung des Darlehens kann dieser mitsamt der satten staatlichen Forderung zur Tilgung eingesetzt werden.

Das spart die Beispielfamilie4 mit der Finanzierung plus Wohn-Riester:
Riester-Zulagen5
13.130 Euro Zulage6 erhält der Ehemann über 16 Jahre (ca. 10 Jahre bis Zuteilung, ca. 6 Jahre Tilgung), plus 1.750 Euro Grundzulage Ehefrau über 10 Jahre
14.880 Euro
Zusätzlicher Steuervorteil7
Über 16 Jahre, davon 2.450 Euro bis Zuteilung
3.920 Euro
Zinsvorteil
Durch die Zulagen bis Zuteilung ergibt sich eine rund 8.000 Euro niedrigere Anschlussfinanzierung. Das spart Kosten - beispielhaft über 15 Jahre bei einem gebundenen Sollzinssatz von 1% p.a.
1.200  Euro
Gesamtvorteil 20.000 Euro

Wohn-Riester - einfach erklärt

Mit Wüstenrot Wohnsparen und Wüstenrot Wohndarlehen holen Sie sich Zuschüsse vom Staat. Beispielsweise mit attraktiven Riester-Zulagen. So bilden Sie schnell und sicher Vermögen.

Zulage beantragen

Sie haben bereits einen Wohn-Riester-Vertrag und möchten für die letzten Jahre die Zulage beantragen? Hier finden Sie alle aktuellen Zulagenanträge unter "Steuer + Förderung".

Wohn-Riester-Entnahme

Sie möchten Ihren Wüstenrot Wohn-Riester für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwenden? Hier finden Sie Informationen und Dokumente zur Wohn-Riester-Entnahme.

Fragen und Antworten zum Wohn-Riester

Was versteht man unter dem Produkt "Wohn-Riester"?

Als Wohn-Riester-Bausparvertrag wird das Produkt der Wüstenrot Bausparkasse AG definiert, mit dem Sie Ihre Immobilienwünsche mit Hilfe der staatlich geförderten Altersvorsorge schnell und günstig verwirklichen können.

Welche Maßnahmen werden durch "Wohn-Riester" gefördert?

Sie können Ihren Wohn-Riester-Bausparvertrag für folgende Vorhaben ohne Verlust der Riester-Förderung verwenden:
  • Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie
  • Entschuldung/Umschuldung eines Darlehens, welches zur Anschaffung/Herstellung einer selbstgenutzten Immobilie aufgenommen wurde
  • Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung
  • Alters- bzw. behindertengerechter Umbau einer selbstgenutzten Immobilie (Reduzierung von Barrieren)
  • Erwerb eines Dauerwohnrechts
  • Ab 2024: Energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Allgemein gilt: Der Vertragsinhaber ist/wird (Teil-)Eigentümer der Immobilie bzw. erwirbt ein lebenslanges Dauerwohnrecht nach § 33 WEG. Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz/Lebensmittelpunkt selbst genutzt werden sowie im EWR (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen) liegen.

Kann ich mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag auch Modernisierungen vornehmen?

Seit 2024 kann Wohn-Riester auch zur energetischen Sanierung von selbstgenutzem Wohneigentum verwendet werden. Auch für den Umbau zur Reduzierung von Barrieren kann das Wohn-Riester verwendet werden. Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen außerhalb dieser Vorhaben werden nicht gefördert.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

  • 154 Euro Grundzulage pro Kalenderjahr für den Vertragsinhaber/Förderberechtigten (ab 01.01.2018: 175 Euro)
  • 185 Euro Zulage pro Jahr für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren sind (solange sie kindergeldberechtigt sind)
  • 300 Euro Zulage pro Jahr für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind (solange sie kindergeldberechtigt sind)
  • 200 Euro Berufseinsteigerbonus einmalig für alle, die bis zum vollendeten 25. Lebensjahr für Beiträge auf einem Riestervertrag erstmals Zulage beantragen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die volle Zulage zu erhalten?

Die jährliche Spar- bzw. Tilgungsleistungen müssen mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens – abzüglich des Zulagenanspruch – betragen. Werden die Einzahlungen nur anteilig geleistet, werden die Zulagen im gleichen Verhältnis gewährt. Es ist stets mind. der Sockelbetrag über 60,00 Euro p.a. zu leisten.

Wie hoch ist der maximal geförderte Eigenbeitrag im Jahr?

Sie können maximal 2.100 Euro pro Jahr - abzüglich des Zulagenanspruchs - in Ihren Wohn-Riester-Bausparvertrag einzahlen, um alle Vorteile der Riester-Förderung ausschöpfen zu können.

Welche Personen sind berechtigt die Zulagen zu erhalten?

Unmittelbar (also direkt) förderberechtigt sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversicherten Personen:
  • Arbeitnehmer
  • Pflichtversicherte Selbständige
  • Kindererziehende (in den ersten 3 Jahren nach der Geburt)
  • Ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-/Krankengeld)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II und Arbeitslosengeld II-Berechtigte ohne Leistung wegen Einkommens-/Vermögensanrechnung
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Beschäftigte auf 450 Euro Basis bei Zahlung des vollen Beitrages in die gesetzl. Rentenversicherung
  • Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente, wenn vorher eine unmittelbare Förderberechtigung vorlag
  • Bezieher einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit, wenn vorher eine unmittelbare Förderberechtigung vorlag. und darüber hinaus auch folgende Personengruppen: Landwirte, Beamte, Richter und Berufssoldaten

Ist mein Riester-Bausparvertrag Bürgergeld-sicher?

Um Bürgergeld zu beziehen, muss ein Antragsteller grundsätzlich vorhandenes Vermögen verwerten. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen: Riestergeförderte Altersvorsorgevermögen werden bei der Ermittlung des persönlichen Vermögens von der Anrechnung ausgenommen. Die jährliche Höchstgrenze beträgt 2.100 Euro.

Wie lautet die Zertifizierungs-Nummer?

  • Wüstenrot Bausparkasse: 005981
  • Altverträge der Allianz Dresdner Bausparkasse: 004416

Was ist der Berufseinsteigerbonus?

Förderberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig eine Extra-Zulage von 200 EUR, die automatisch bei Beantragung der Altersvorsorgezulage gewährt wird. Es erfolgt jedoch eine Kürzung, wenn nicht der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird.

Unterliegen Zinserträge in der Ansparphase des Riester-Bausparvertrages der Abgeltungssteuer?

Nein, Zinserträge aus Riester-Bausparverträge unterliegen in der Ansparphase nicht der Abgeltungsteuer.

Wie sieht mein Zulagenantrag aus (Ausfüllhilfe)?

Den Zulagenantrag erhalten Sie im ersten Quartal des Jahres von uns zugesandt. Den ausgefüllten Zulagenantrag schicken Sie bitte immer direkt an die Wüstenrot Bausparkasse. Wir erledigen dann alle weiteren Formalitäten für Sie. Stellen Sie am besten gleich einen Dauerzulagenantrag, sodass wir die in jedem Jahr die Zulage für Sie beantragen können. Lediglich die Änderung Ihrer Förderberechtigung oder Ihres Familienstandes müssen Sie uns mitteilen. Dies ist wichtig, da beispielsweise nach der Geburt eines Kindes die Zulage vom Staat erhöht wird.

Was ist bei der Beantragung der Zulagen bzw. Steuervorteile zu beachten?

Stellen Sie einfach einmalig einen Dauerzulagen-Antrag bei Ihrer Wüstenrot Bausparkasse. Das ist jederzeit möglich – auch noch nach Abschluss Ihres Vertrages. Dann stellt Wüstenrot für Sie den Antrag bei der Zulagenstelle und Sie erhalten zuverlässig Jahr für Jahr Ihre Riester-Zulagen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Informieren Sie Ihren Berater sofort, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert. Beispielsweise durch Heirat oder die Geburt eines Kindes. Möglicherweise ändert sich dadurch die Höhe Ihrer Wohn-Riester-Förderung. Verschenken Sie kein Geld – beantragen Sie zudem die zusätzlichen Steuervorteile jährlich über die Anlage "AV" mit der Steuererklärung.

Was passiert, wenn sich mein Familienstand oder die Einkommenssituation ändert?

Insbesondere bei der Riester-Förderung können sich die erforderlichen Beiträge für die maximale Förderung jährlich ändern, z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes. Eine jährliche Überprüfung der Prämienchancen durch einen Wüstenrot Berater ist deshalb unerlässlich, um die maximale Riester-Förderung Jahr für Jahr zu sichern.

Kann ich von einem vorhandenen Riester-Produkt zum Wüstenrot Wohn-Riester-Bausparvertrag wechseln?

Ein Anbieterwechsel mit Kapitalübertragung in einen Wüstenrot Wohn-Riester-Bausparvertrag ist grundsätzlich möglich und wird gerne von einem Berater vor Ort geprüft.

Was passiert, wenn ich bis zum Renteneintritt keine Immobilie erwerbe?

Wenn Sie den Wohn-Riester-Bausparvertrag bei Renteneintritt nicht genutzt haben, können Sie das angesparte Kapital in eine lebenslange monatliche Rente umwandeln.

Was passiert, wenn ich meinen Wohn-Riester-Vertrag auflösen möchte?

1. Bei förderunschädlicher Auflösung bleiben Ihnen die Zulagen und ggf. gewährten Steuervorteile erhalten. Sie haben allerdings im Vorfeld die riesterkonforme Verwendung bei der Zulagenstelle (ZfA) nachzuweisen.2. Bei förderschädlicher Auflösung sind alle gewährten Zulagen und ggf. gewährten Steuervorteile zurückzuzahlen. Zudem erfolgt die Besteuerung der Zinserträge.

* Fußnote

1 Bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern, wenn nur ein Ehepartner/eingetragener Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist und dieser den Mindesteigenbeitrag entrichtet, erhält der andere Ehepartner/eingetragene Lebenspartner ebenfalls die Zulagen, wenn er für seinen Vertrag jährlich den Sockelbeitrag von 60 Euro entrichtet. In diesen Fällen beträgt der Höchstbeitrag 2.160 Euro im Jahr abzüglich Zulagen.

2 Die zulagengeförderten Spar- und Tilgungsleistungen können als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, gibt es einen zusätzlichen Steuervorteil (Günstigerprüfung). Der Steuervorteil wird direkt vom Finanzamt ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass keine weiteren zu versteuernden Einkünfte vorliegen. Berechnungsgrundlage: 8 % Kirchensteuer, ohne Solidaritätszuschlag. Die Berechnungen sind Beispielwerte ohne Gewähr.

3 Summe der Riester-Zulage und ggf. zusätzlicher Steuervorteil im Verhältnis zum Gesamtbeitrag – Eigenleistung + Riester-Zulage (maximal 2.100 Euro bei Alleinstehendenden, maximal 2.160 Euro bei Ehepaaren mit einem Arbeitnehmer)

4 Die vierköpfige Familie (ein Arbeitnehmer, 2 Kinder – 4 Jahre und 2 Jahre alt) hat ein Bruttojahreseinkommen von 52.500 Euro. Sie finanziert die Immobilie mit Wüstenrot Wohndarlehen Classic: 200.000 Euro Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Gleichzeitig schließt das Ehepaar zwei Wüstenrot Wohn-Riester Vertrage ab, die nach rund zehn Jahren zuteilungsreif sind. Peter Schmidt bespart den einen Vertrag (Bausparsumme von 50.000 Euro) mit 110 Euro monatlich. Seine Frau Sabine einen zweiten Vertrag (Bausparsumme 10.000 Euro) mit dem Sockelbeitrag von 5 Euro pro Monat. Nach zehn Jahren - ungefähr zum Laufzeitende des Wohndarlehen Classic – sind die Bausparverträge zuteilungsreif. Sie werden zur teilweisen Tilgung der Restsumme genutzt. Die folgende Anschlussfinanzierung kann deutlich niederer ausfallen. Zudem wurden alle Riester-Vorteile voll genutzt.

5 Grundzulage jährlich 175 Euro. Bei Ehepartnern/eingetragenen Lebenspartnern, bei denen nur ein Partner unmittelbar förderberechtigt ist, erhalt auch der andere Partner die Zulage, wenn er für seinen Vertrag jährlich einen Sockelbetrag von 60 Euro entrichtet. Der Mindesteigenbeitrag für den unmittelbar förderberechtigten Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner betragt 2.100 Euro im Jahr abzüglich Zulagen. Kinderzulage jährlich je Kind 300 Euro. Gesamte Forderung jährlich 950 Euro. Eigenbeitrag monatlich 115 Euro (Arbeitnehmer 110 Euro, Ehefrau 5 Euro = Mindesteigenbeitrag). Abschluss Wüstenrot Wohn-Riester, 50.000 Euro Bausparsumme (Arbeitnehmer) und Wüstenrot Wohn-Riester 10.000 Euro Bausparsumme (Ehefrau).

6 Berechtigung für Kinderzulage auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes unterstellt.

7 Steuervorteile pauschal aus dem Bruttogehalt ermittelt unter Berücksichtigung der Kirchensteuer (8%).

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