Vermögenswirksame Leistungen

  • Bis zu 40 Euro im Monat
  • Zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für den Vermögensaufbau
  • Unterschiedliche Anlageformen
  • Staatliche Förderungen möglich

Jetzt beraten lassen Antrag zur Überweisung Ihrer vL
Eine Frau unterhält sich in der Küche zu den vermögenswirksamen Leistungen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (vL): bis zu 40 Euro monatlich. Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, gibt es zusätzlich Fördermittel vom Staat. Viele Arbeitnehmer lassen sich dieses Extrageld entgehen. Das sollten Sie nicht tun! Denn über die Jahre sind die vL ein lukratives Extra, das mit geringem Aufwand beim Sparen hilft.

Die vermögenswirksamen Leistungen sind, wie der Name vermuten lässt, zum Vermögensaufbau gedacht. Daher gibt es das Geld auch nicht direkt aufs Konto – es fließt in eine dafür geeignete Anlage, wie einen Bausparvertrag. Bis zu 40 Euro werden von Arbeitgebern bezahlt, manchmal auch weniger. Der Mindestbetrag liegt bei 6,65 Euro – damit müssen sich meist Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst begnügen. Wer mag, kann die vL aber aus eigener Tasche aufstocken.

So beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen

Der Antrag auf vL ist denkbar einfach. Sie müssen sich lediglich für eine Sparform entscheiden und die vL einmalig bei Ihrem Arbeitgeber beantragen:

  • 1

    Abklären: Stehen Ihnen VL zu und in welcher Höhe?

  • 2

    Anlageform: Entscheiden Sie sich z.B. für einen Bausparvertrag.

  • 3

    Arbeitgeber informieren: Nach Abschluss des Vertrags Arbeitgeber informieren.

  • Vermögen bilden: Nach sieben Jahren haben Sie Zugriff auf das Ersparte.

  1. Erkundigen Sie sich, ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber vL leistet. Wer weniger als 40 Euro bekommt, kann die Differenz selbst aufstocken, um die staatliche Förderung maximal auszunutzen.
  2. Entscheiden Sie sich für eine Anlageform und schließen Sie diese ab. Erkundigen Sie sich, auch, ob Sie staatliche Förderungen, wie die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 43 Euro oder die Wohnungsbauprämie von bis zu 70 Euro jährlich, bekommen können.
  3. Die Anbieter der Anlageformen stellen eine Arbeitgeberbescheinigung aus, die Sie an Ihren Betrieb weitergeben. Dieser überweist die monatlichen Sparbeiträge direkt auf das Anlagekonto.

Was ist die beste Anlage für vL?

Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, denn die Antwort hängt von Ihren Zielen und Bedürfnissen ab. Sind Sie bereit, für eine gute Rendite ein gewisses Risiko einzugehen oder gehen Sie gern auf Nummer sicher? Planen Sie den Kauf einer Immobilie oder haben Sie die Rente im Blick? Hier die gängigsten Möglichkeiten, mit denen Sie vermögenswirksame Leistungen anlegen können:

Wenn Sie auf eine Immobilie sparen oder als Hausbesitzer auf Modernisierungen finanziell vorbereitet sein möchten, ist ein Bausparvertrag eine gute Anlageform. Damit sichern Sie sich den aktuellen Zinssatz für die Zukunft. Wer sich später anders entscheidet und doch nicht bauen oder renovieren will, kann sich das Guthaben nach sieben Jahren auszahlen lassen.

Hier können Sie einen Antrag zur Überweisung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen herunterladen: vL-Antrag für Ihren Arbeitgeber

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Langfristig gute Chancen auf Erträge, aber auch das Risiko der nicht vorhersehbaren Börsenentwicklung – so lässt sich Fondssparen auf den Punkt bringen.

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Für Anleger, die auf Nummer sicher gehen wollen. Sie bieten einen variablen Basiszins oder einen festen Zins über den gesamten Zeitraum. Die Erträge hängen von der aktuellen Zinslage ab und sind derzeit entsprechend überschaubar.

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Die vL können nicht nur zum Sparen, sondern auch zum Tilgen eines Baudarlehens eingesetzt werden.

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Fragen und Antworten zu vermögenswirksamen Leistungen

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, vL zu zahlen?

Für die Arbeitgeber ist die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen eine freiwillige Zusatzleistung. Es sei denn, sie ist im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben. Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer vL erhalten, auch Auszubildende oder Praktikanten. Außerdem alle, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, wie Beamte, Richter oder Soldaten.

Wie lange läuft eine vL?

Die Laufzeit einer vL-Anlage ist auf sieben Jahre festgelegt. Danach können Sie frei über Ihr angespartes Kapital verfügen. Bei Sparplänen wird sechs Jahre angespart, ein weiteres Jahr ruht das Kapital. Manche Sparpläne sind genau auf diese sieben Jahre angelegt. Hier kann im sechsten Jahr idealerweise ein Folgevertrag abgeschlossen werden, damit keine Einzahlungslücke entsteht. Wenn Sie sich beim vL-Sparen für Bausparen entscheiden, kann der Vertrag auch einfach über die sieben Jahre hinaus bespart werden.

In der Regel werden Sie von Ihrem Anbieter vor Ablauf der sieben Jahre angeschrieben – so dass Sie in Ruhe über Ihr weiteres Vorgehen nachdenken können.

Wie bekomme ich zusätzlich die staatliche Förderung?

Vermögenswirksame Leistungen plus staatliche Förderung – das ist noch lukrativer!
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Prämie, mit der sich die vL aufstocken lassen. Mit ihr können Arbeitnehmer mit kleineren Einkommen rechnen, beispielsweise Azubis. Wer die Einkommensgrenzen nicht überschreitet, bekommt beispielsweise auf die Einzahlungen in einen Bausparvertrag 9 Prozent extra, wer die vL in einen Fondssparplan fließen lässt, erhält ein Plus von 20 Prozent. Auch über dieses Geld kann nach sieben Jahren frei verfügt werden. Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung.
Kann ich für vL auch die Wohnungsbauprämie beantragen?
Die gesetzliche Regelung erlaubt keine Wohnungsbauprämie (WoP) mehr für vermögenswirksame Leistungen (vL) seit dem Sparjahr 2024. Um die maximale WoP zu erhalten, muss ab dem Sparjahr 2024 der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag für die Wohnungsbauprämie durch eigene Einzahlungen oder Zinsgutschriften erreicht werden.

Sind vL steuerpflichtig?

Wie das Gehalt müssen auch die vermögenswirksamen Leistungen versteuert werden. Sie bezahlen auf die Zusatzleistung Ihres Arbeitgebers also ganz normal Steuern und Sozialabgaben. Auf die Erträge aus der vL-Anlage wird zudem Abgeltungssteuer fällig. In dem Jahr, in dem Sie sich Ihr Guthaben auszahlen lassen, sollten Sie also Ihren Freistellungsauftrag entsprechend einrichten.

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