Rechte und Pflichten einer Eigentümergemeinschaft
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Beim Eigentumskauf wird zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterschieden.
Die Eigentümergemeinschaft setzt sich aus allen Eigentümern zusammen und entscheidet gemeinsam über verschiedene Angelegenheiten.
Einmal jährlich findet die sogenannte Eigentümerversammlung ab.
Für viele Schäden und Sanierungsmaßnahmen kommt die Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich auf.
Modernisierungskosten werden vor allem über eine Instandhaltungsrücklage finanziert.
Abstimmungen über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum finden per Mehrheitsprinzp beschlossen.
Was die Gestaltung des Sondereigentums angeht, besitzen Eigentümer frei Hand.
1. Ihr Eigentum und das der Gemeinschaft
Beim Kauf einer Wohnung sind einige Besonderheiten zu beachten. Denn Sie erwerben nicht nur Eigentum, sondern werden automatisch auch Mitglied einer Gemeinschaft. Daraus ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten.
Als Wohnungskäufer erwerben Sie mit dem Kauf einer Wohnung verschiedene Arten von Eigentum:
Sondereigentum: Sie erwerben das Eigentum an Ihrer eigenen Wohnung.
Gemeinschaftseigentum: In der Gemeinschaft mit den anderen Miteigentümern sind Sie für das Gebäude gemeinsam verantwortlich.
2. Die Eigentümergemeinschaft
Die Eigentümergemeinschaft setzt sich aus allen Wohnungseigentümern einer Wohnanlage zusammen. Diese Gemeinschaft muss die Anlage selbstständig verwalten und über alle damit verbundenen Fragen gemeinsam entscheiden.
Zur Verwaltung gehören Bereiche, die alle Wohnungseigentümer gleichermaßen betreffen, wie:
- Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks und des Gebäudes
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Kosten- und Lastenverteilung unter den Eigentümern
- Regelung zur Entscheidungsfindung in der Gemeinschaft
Vor dem Kauf einer Wohnung und dem Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft sollten Sie folgende Punkte prüfen:
Jede Eigentümergemeinschaft vereinbart eine Gemeinschaftsordnung. Diese kann unter Umständen vom Wohnungseigentumsgesetz abweichen. Wenn diese Änderungen ins Grundbuch eingetragen sind, müssen Sie sich als Käufer der Wohnung auch daran halten.
Da diese Regelungen später nur schwer zu ändern sind, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie die Regelungen der Gemeinschaftsordnung auch auf Dauer akzeptieren können. Vor Abschluss des Kaufvertrags sollten Sie also die Gemeinschaftsordnung kritisch prüfen:
- Sind Sondernutzungsrechte eingeräumt oder aufgehoben?
- Wurde die Verteilung der Kosten verändert?
- Wurden Instandhaltungspflichten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, auf einen Wohnungseigentümer übertragen?
- Sind Nutzungsverbote oder Nutzungsrechte eingetragen?
- Gibt es spezielle Regelungen zum Stimmrecht in der Eigentümerversammlung?
Prüfen Sie auch die finanziellen Verhältnisse der Gemeinschaft:
- Klären Sie, welchen Anteil an den Gesamtkosten Sie zu tragen haben. Laut Gesetz werden die Kosten anteilig (also auf der Grundlage des jeweiligen Miteigentums) verteilt. Die Wohnungseigentümer haben jedoch die Möglichkeit, von dieser Vorgabe abzuweichen, und andere Regelungen zur Kostenverteilung zu treffen.
- Alle Wohnungseigentümer haften zusammen als Gesamtschuldner. Klären Sie deshalb, ob die anderen Wohnungseigentümer in der Vergangenheit Ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind oder ob sich größere Außenstände angesammelt haben.
- Prüfen Sie auch, ob Sie für eventuelle Schulden Ihres Vorgängers haften müssen. Dies ist dann der Fall, wenn es in der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch so geregelt wurde.
- Wenn Sie vorhaben, eine Mietwohnung zu kaufen, sollten Sie auch prüfen, ob eine Instandhaltungsrücklage gebildet wurde. Dies sind Rücklagen der Eigentümergemeinschaft für größere Reparaturen am Gesamtgebäude. Ansonsten könnten nicht einkalkulierte Mehrbelastungen durch Modernisierungsmaßnahmen auf Sie zukommen.
Prüfen Sie vor dem Kauf Ihrer Eigentumswohnung die Höhe Ihres Miteigentumsanteils. Beim Miteigentumsanteil handelt es sich um einen Anteil am Grundstück und Gesamtgebäude, der im Grundbuch eingetragen ist. Für die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten ist die Höhe des Miteigentumsanteils entscheidend. Eine nachträgliche Umverteilung der Miteigentumsanteile innerhalb der Gemeinschaft ist nur schwer zu realisieren.
3. Die Eigentümerversammlung
Einmal im Jahr findet die Eigentümerversammlung statt. In dieser Versammlung können spezielle Regelungen beschlossen werden. So kann zum Beispiel eine Hausordnung durch Mehrheitsbeschluss erlassen werden. Alle getroffenen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sind für einen später hinzukommenden Wohnungseigentümer bindend.
- Nehmen Sie daher Einsicht in die Protokolle und prüfen Sie, welche Folgen sich aus den gefassten Beschlüssen für Sie ergeben. Die Protokolle bewahrt der Hausverwalter auf. Zur Einsicht benötigen Sie als Kaufinteressent eine Vollmacht des Verkäufers.
- Vergessen Sie nicht, auch eine Regelung im Kaufvertrag für die Zeit zwischen Unterzeichnung des Kaufvertrags und Eintragung im Grundbuch zu treffen. Es ist beispielsweise sinnvoll, dass der Alteigentümer Ihnen eine Vollmacht erteilt, die Sie zur Teilnahme und Stimmabgabe auf eventuell stattfindenden Eigentümerversammlungen berechtigt.
4. Modernisieren und sanieren mit Eigentümergemeinschaft
Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus ist überwiegend Gemeinschaftsbesitz. Über viele Reparaturen, Sanierungen und Modernisierungen entscheidet deshalb die Gemeinschaft. Geregelt sind die Entscheidungsprozesse im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Wird im Einfamilienhaus das Dach undicht, muss der Besitzer den Schaden auf eigene Kosten richten. Anders ist das bei Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus: Hier kommt die Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich für den Schaden auf. Denn das Dach ist für den Bestand des gesamten Gebäudes erforderlich und gehört damit zum Gemeinschaftsbesitz. Der Bewohner der obersten Wohnung bezahlt lediglich anteilig mit. Diese Solidarität zeichnet das Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern aus. Bei vielen Arbeiten im und am Haus ist also die Eigentümergemeinschaft am Zug. Sind etwa die Fenster defekt, muss gemeinsam entschieden werden, ob sich die Reparatur lohnt oder ein Austausch sinnvoller ist. Ein guter Verwalter bereitet solche Entscheidungen langfristig vor, holt Angebote ein und stellt bei der Eigentümerversammlung die Alternativen zur Abstimmung.
Modernisierungskredit für Eigentümergemeinschaften
Sie verwalten Immobilien oder sind Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Für Investitionen in die Instandhaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften bieten wir nun das Wohndarlehen WEG an. Damit können Sie wichtige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen finanzieren, für die sonst nicht genug finanzielle Mittel in der Rücklage bereitstehen würden.
- Keine Sonderumlage erforderlich
- Keine Sicherheiten notwendig
- Keine Prüfung der Miteigentümer
- 100 %-Finanzierung möglich
- Für jede Maßnahme im Gemeinschaftseigentum der WEG
5. Rücklagen und Sonderumlagen
Wie will die Gemeinschaft die Modernisierungskosten stemmen? Sollen heute die Rücklagen erhöht werden, damit in einigen Jahren ein Polster angespart ist? Ist die Aufnahme eines Darlehens nötig? Oder ist die Zahlung einer Sonderumlage die beste Lösung, um die Kasse kurzfristig zu füllen? Hier ist strategisches Planen gefragt.
Rücklagen muss jede Eigentümergemeinschaft laut WEG „in angemessener Höhe“ bilden. Sie werden anteilig von den Eigentümern eingezahlt und dienen in erster Linie der Finanzierung der laufenden Instandhaltung des Gebäudes.
Außerdem sollten die Rücklagen immer eine Reserve für akute Schadensfälle bereithalten. Denn ist – etwa durch einen Wasserschaden – „Gefahr im Verzug“, muss der Verwalter sofort handeln, ohne vorherige Abstimmung in der Eigentümerversammlung. Unternimmt er nichts, und es treten etwa in einer Wohnung Schimmelschäden auf, dann ist die Eigentümergemeinschaft hierfür schadensersatzpflichtig.
Energetisch sanieren mit Plan!
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre Energiekosten senken können und erhalten wichtige Informationen zu staatlichen Förderungen sowie viele nützliche Tipps und Links. Ermitteln Sie Ihr Energieeinsparpotenzial und finden Sie die passenden Sanierungsprofis.
Einfach online durchblättern oder den Ratgeber herunterladen.
6. Stimmrechte und Mehrheiten in Eigentümergemeinschaften
Modernisierungsmaßnahmen müssen dabei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wobei nur zustimmende Eigentümer die Kosten der Maßnahme tragen. Wird eine Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen sowie mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, tragen alle Eigentümer die Kosten entsprechend ihrer Anteile. Ausgenommen sind bauliche Veränderungen mit außerordentlich hohen Kosten oder Maßnahmen, die sich nicht in angemessener Zeit amortisieren.
Eine wichtige Rolle bei solchen Entscheidungen spielt der Verwalter. Er bereitet die Entscheidungsprozesse vor und moderiert sie. Im Zweifel kann die Gemeinschaft einen unabhängigen Experten hinzuziehen. Wichtig ist, dass die Gemeinschaft letztlich die Entscheidungen möglichst im Konsens trifft.
7. Sanieren im Sondereigentum
Frei gestalten, renovieren oder reparieren kann der Wohnungsbesitzer alles, was zu seinem Sondereigentum gehört: Wandoberflächen, Böden, nicht tragende Wände. Aber schon das Versetzen einer Innentür kann sich auf die Statik des Hauses auswirken und benötigt daher die Genehmigung durch die Gemeinschaft. Deshalb ist es am besten, jede Renovierung, die übers Tapezieren oder Bodenverlegen hinausgeht, mit der Gemeinschaft abzustimmen.
Bei allen Anliegen zu Ihrer Finanzierung hilft Ihnen Ihr Wüstenrot-Berater vor Ort weiter.
Stand: März 2023
Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Modernisierung und energetische Sanierung.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.
Chatten Sie mit uns
Unsere Chatzeiten:
Mo bis Do 9:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 18:00 Uhr