Neubau-Förderung für KfW-40-Häuser
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Für den Bau eines klimafreundlichen Neubaus erhalten Sie Fördergelder von der KfW.
Die Förderung erhalten Sie in Form von zinsvergünstigten Darlehen.
Für den Erhalt der Förderung muss Ihr Gebäude dem KfW-40-Effizienzhaus-Standards entsprechen.
Zu den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus zählt die Verwendung nachhaltiger Ressourcen, erneuerbarer Energien und mehr.
Ihr Gebäude können Sie von einer Zertifizierungsstelle nachträglich bescheinigen lassen.
Neuerdings erhalten Familien für den Bau eines klimafreundlichen Gebäudes ebenfalls einen Förderkredit.
1. Förderung für klimafreundliche Neubauten
Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) änderte sich auch im Neubaubereich einiges. So gab es mit dem Programmteil „Wohngebäude“ attraktive Zuschüsse sowie Darlehen mit Tilgungszuschüssen für neue und bestehende Gebäude. Dann wurde die Zuschussförderung für Neubauten gestrichen und Darlehen mit Tilgungszuschüssen gab es nur noch für Bauvorhaben, die den Effizienzhaus-Standard KfW 40 erfüllten. Darüber hinaus gab es eine höhere bzw. eine Bonusförderung.
Die Fördertöpfe waren jedoch innerhalb kürzester Zeit erschöpft, sodass die Regierung den Kreis der Förderempfänger weiter einschränken musste. Bis Ende Februar 2023 gab es Darlehen mit Tilgungszuschüssen daher übergangsweise nur noch für KfW-40-Effizienzhäuser mit Nachhaltigkeitszertifikat.
Im März 2023 wurde die BEG WG im Neubau durch den Programmteil „Klimafreundlicher Neubau“ (BEG-Neubau) abgelöst. Seitdem gilt:
- Bauherren erhalten Darlehen in Höhe von mindestens 100.000 Euro pro Wohnung
- Tilgungszuschüsse, die die Darlehenssumme reduzieren, gibt es im Neubau nicht
- Voraussetzung ist der Bau von Effizienzhäusern der Stufe 40 mit minimalen CO2-Emissionen und Umweltheizung
- antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren, die ein Haus bauen oder ein neu gebautes Effizienzhaus kaufen
2. Wie hoch ist die Förderung?
Die Neubauförderung für besonders klimafreundliche Effizienzhäuser ist über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Über das Programm 297/298 gibt es dabei Kredite mit stark vergünstigten Zinsen. Abhängig vom erreichten Nachhaltigkeits-Standard liegt der Darlehensbetrag bei 100.000 oder 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Einen Tilgungszuschuss, wie er beispielsweise bei einer energieeffizienten Sanierung gewährt wird, erhalten Bauherren nicht mehr.
Wichtig:
Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben.
3. Was sind die Fördervoraussetzungen?
Welche Voraussetzungen zur Förderung klimafreundlicher Neubauten gelten, hängt von der gewünschten Nachhaltigkeits-Stufe ab. Grundsätzlich sind für die Förderung folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Erreichen des KfW-40-Effizienzhaus-Standards
- Niedriger CO2-Ausstoß im gesamten Lebenszyklus
- Einhalten der Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus)
- Beheizung ohne Öl, Gas oder Biomasse
Wer diese Anforderungen erfüllt, erreicht den Mindeststandard der BEG-Förderung für klimafreundliche Neubauten und kann Darlehen von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit beantragen.
Erstellen Experten darüber hinaus ein Nachhaltigkeitszertifikat, steigt die mögliche Kreditsumme auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit an. Voraussetzung ist dabei das Erfüllen der Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“.
Den Nachweis erbringt ein zertifizierter Nachhaltigkeits- oder Energieeffizienz-Experte, dessen Kosten sich ebenfalls mit dem Förderdarlehen finanzieren lassen. In unserem Artikel finden Sie einen Überblick über die aktuelle Förderung für Energieberater.
Wichtig zu wissen: Die Antragstellung erfolgt mit einem Experten vor dem Beginn der Maßnahme. Als Finanzierungspartner unterstützen wir Sie gern dabei.
4. Wie erfolgt der Nachweis der Nachhaltigkeit?
Der (Primär-)Energiestandard eines Hauses ist in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche eindeutig berechenbar. Das umfassende Kriterium „Nachhaltigkeit“ ist dagegen nicht so einfach mit Zahlen, Grenz- oder Schwellenwerten zu unterfüttern. Zu den QNG-Kriterien zählen:
- Verwendung umweltfreundlicher und schadstofffreier Baustoffe
- Raumluftqualität und Behaglichkeit in Innenräumen
- Barrierefreiheit
- nachhaltiger Ressourceneinsatz
- Einsatz erneuerbarer Energien
Auch die Reduktion der Umwelteinflüsse, erfasst über eine Ökobilanz, sowie die Berechnung der Betriebskosten über den Lebenszyklus sind Teil der Betrachtung.
Eine wichtige Rolle spielt beispielsweise die „graue Energie“, die in jedem Bauteil steckt. Das ist die Energie, die verbraucht wird bei der Herstellung eines Bauteils, bei dessen Transport auf die Baustelle, bei der Verarbeitung und nicht zuletzt bei Rückbau, Entsorgung bzw. Wiederverwertung. Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen haben einen kleineren CO2 -Fußabdruck als solche, die aus Kunststoffen, also fossilen Ausgangsstoffen, seltenen Rohstoffen oder mit großem Energieaufwand gefertigt sind.
Zum Teil kann bei einzelnen Bauteilen auf strenge Öko-Gütesiegel wie „Natureplus“ zurückgegriffen werden. Doch für eine Gesamtbewertung aller Nachhaltigkeitsfaktoren braucht es ausgefeilte Zertifizierungssysteme. Auf genau solchen Prüfsystemen basiert das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Das heißt: Der Bund hat keine eigene Zertifizierung eingeführt, sondern nutzt bereits existierende Bewertungssysteme.
Dabei gibt es zwei Varianten des staatlichen QNG-Gütesiegels: QNG-PLUS und QNG-PREMIUM. Wer lediglich die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) erfüllt, kann Kredite von bis zu 100.000 Euro beantragen. Bekommen Gebäude ein QNG-PLUS- oder QNG-PREMIUM-Siegel, steigt die mögliche Kredithöhe hingegen auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an.
5. Zertifizierungsstellen
Der Bund hat einige Zertifizierungsstellen und deren Zertifizierungssysteme anerkannt, die in einer unabhängigen Prüfung nach der Baufertigstellung die Nachhaltigkeit bescheinigen können. Stand Stand März 2023 handelt es sich im Bereich Wohngebäude um die folgenden Stellen und Systeme:
- Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) mit zwei Systemen zur Zertifizierung im Wohnungsbau sowie im Bau von kleinen Wohngebäuden
- Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau („NaWoh“) für Gebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten
- Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen mit dem Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK) für Gebäude bis zu sechs Wohneinheiten
Wichtig zu wissen: Für die Mindestförderung klimafreundlicher Neubauten ist kein Siegel erforderlich. Ein Energie-Effizienz-Experte muss im Rahmen der Bestätigung zum Antrag aber versichern, dass die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) erfüllt werden.
6. Förderung von Neubau und Erstkauf für Familien
Um auch Familien den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen, fördert der Staat diese besonders. So ist seit Juni 2023 die neue Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) über die KfW erhältlich (KfW 300). Familien, die mit mindestens einem Kind klimafreundlich bauen und weniger als 90.000 Euro pro Kalenderjahr verdienen, können dabei vergünstigte Kredite in Höhe von 170.000 bis zu 270.000 Euro beantragen. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze jeweils um 10.000 Euro an. Weitere Details zu den Bedingungen finden Sie auf der Infoseite der KfW.
Stand: Oktober 2023
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Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Immobilienkauf und Hausbau.
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