Wüstenrot Wohnsparen für Wohnungseigentümergemeinschaften
Investitionen in das Gemeinschaftseigentum erhalten den Wert und die Attraktivität jeder einzelnen Wohnung einer Eigentumsanlage. Wichtig ist, für diese Maßnahmen rechtzeitig vorzusorgen und damit eine sichere Kalkulationsbasis zu schaffen. Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet Wüstenrot den WEG-Bausparvertrag mit vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten für Investitionen am Gemeinschaftseigentum.
Jetzt beraten lassen- Attraktiver Bauspardarlehenszins, sicher über die gesamte Laufzeit
- Sichere Anlage der Instandhaltungsrücklage
- Sonderzahlungen und Sondertilgungen jederzeit möglich
- Zinsrabatt ab 100.000 EUR Bausparsumme im Tarif Premium
- Darlehen bis zu 50.000 EUR ohne Grundschuldabsicherung je Darlehensnehmer möglich
- Speziell für hohe Investitionsvolumen (ab 250.000 Euro Bausparsumme): Wüstenrot Wohnsparen Spezial
In 5 Schritten zum WEG-Bausparvertrag
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1
Beschluss der Eigentümergemeinschaft
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2
Abschluss des Bausparvertrags
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3
Besparung des Bausparvertrags
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4
Auszahlung des Guthabens
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5
Aufteilung des Darlehens
Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt (Mehrheitsbeschluss erforderlich), dass für die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) ein Bausparvertrag abgeschlossen wird und wie die spätere Aufteilung des Gesamtdarlehensanspruchs auf die einzelnen Wohnungseigentümer erfolgen soll (proportional gemäß Anzahl der Wohneinheiten im Objekt oder unproportional gemäß Anteil der einzelnen Wohneinheiten).
Anschließend beauftragt und bevollmächtigt sie den Verwalter mit dem Abschluss des Gemeinschaftsbausparvertrages bei der Wüstenrot Bausparkasse AG. Nun wird der Vertrag mit einer Einmalzahlung oder regelmäßigen Einzahlungen bespart. Das entstandene Guthaben wird dann an den Verwalter ausgezahlt. Der Gesamtdarlehensanspruch wird anschließend, entsprechend der bei Vertragsabschluss getroffenen Festlegung, aufgeteilt. Jeder Wohnungseigentümer entscheidet dann für sich, ob er das Bauspardarlehen zur Finanzierung der wohnungswirtschaftlichen Maßnahme am Objekt in Anspruch nehmen möchte oder den auf ihn entfallenden Kostenanteil anderweitig bezahlt.
Die WEG nutzt das Bausparguthaben und die Bauspardarlehensansprüche der Eigentümer zur Finanzierung für die wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen am Objekt.
Hinweis: Falls Sie später doch keine Sonderumlage finanzieren wollen, können Sie das übertragene Bauspardarlehen auch für eigene wohnungswirtschaftliche Maßnahmen wie z. B. die Renovierung Ihrer Wohnung verwenden.
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