Ab wann ist mein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Wird Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, können Sie Ihr Sparguthaben und das Bauspardarlehen beanspruchen.
Der Zeitpunkt der Zuteilung wird vor allem durch drei Faktoren bestimmt.
Ihre Bausparkasse informiert Sie darüber, sobald Ihr Vertrag zuteilungsreif wird.
Die Bausparsumme können Sie bei Zuteilung direkt beanspruchen oder sich erst später auszahlen lassen.
Durch regelmäßige Sparbeiträge und Sonderzahlungen können Sie die Zuteilung Ihres Vertrages beschleunigen.
Ein Bauspardarlehen können Sie für Maßnahmen rund um die Immobilie oder für die Anschlussfinanzierung verwenden.
Nach Erhalt Ihres Darlehens zahlen Sie dieses in monatlichen Raten zurück.

1. Was bedeutet Zuteilung bei meinem Bausparvertrag?
Sobald Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird, haben Sie einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nach Jahren des konsequenten Sparens können Sie Ihr angespartes Guthaben sowie das zugesagte Bauspardarlehen in Anspruch nehmen (Bonität und Sicherstellung vorausgesetzt). Ihrem Wohnwunsch steht dann nichts mehr im Weg. Wenn Sie die Zuteilung annehmen, erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Bausparsumme anschließend ausgezahlt und Ihr Vertrag geht in die Darlehensphase über.
Drei zentrale Faktoren beeinflussen die Zuteilung Ihres Bausparvertrages:
- Sie haben das Mindestsparguthaben erreicht.
- Sie haben die Mindestsparzeit eingehalten.
- Ihr Bausparvertrag weist die erforderte Mindestbewertungszahl auf.
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2. Wann wird mein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Damit Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird, müssen insbesondere drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Mindestsparguthaben – In der Regel müssen Sie 30 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme selbst ansparen. Welches Mindestsparguthaben Sie für Ihren Bausparvertrag erreichen müssen, unterscheidet sich je nach Tarif. Regelmäßige Sparbeiträge und Sonderzahlungen bringen Sie dem notwendigen Mindestanteil näher.
Unser Tipp: Nutzen Sie die verschiedenen Bausparförderungen, um schneller Guthaben aufzubauen. - Die Mindestsparzeit – Neben dem Mindestsparguthaben wird im Vertrag eine Mindestsparzeit festgelegt. Im Durchschnitt beträgt diese 12 Monate. Im Vergleich benötigen die meisten Sparer etwa sechs bis zehn Jahre, bis ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird.
- Die Bewertungszahl – Die Bewertungszahl Ihres Bausparvertrages ist ausschlaggebend für den Zuteilungszeitpunkt. Sie setzt sich typischerweise aus folgenden Faktoren zusammen:
– Der Höhe Ihres angesparten Guthabens
– Der Laufzeit Ihres Bausparvertrages
– Bei einigen Tarifen: Auswahl des Tilgungsbeitrages, sowie Sollzinssatzes.
Bewertungszahl erklärt
Die Bewertungszahl eines Bausparvertrages wird mit einer festen Formel berechnet, die die individuelle Sparleistung bewertet. Dies sichert eine faire Vergabe der Darlehen – denn während der Ansparphase stellt jeder Bausparer sein Guthaben der Gemeinschaft zur Verfügung. Dieses Kapital dient wiederum zur Finanzierung der ausgezahlten Bauspardarlehen.
Wer also mehr spart, erhält eine höhere Bewertung und rückt in der Zuteilungsreihenfolge weiter nach oben. Obwohl alle Bausparkassen diese Faktoren berücksichtigen, variiert deren Gewichtung. Jede Bausparkasse hat ihr eigenes System und ihre eigene Formel zur Berechnung der Bewertungszahl.
In unserem Ratgeber Bausparen erklärt erfahren Sie, wie genau ein Bausparvertrag funktioniert.
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3. Wie erfahre ich, dass mein Bausparvertrag zugeteilt wird?
Ihre Bausparkasse informiert Sie schriftlich darüber, wenn Ihr Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht hat. Anschließend können Sie sich Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen.
Achtung: Es gibt keinen festen Zuteilungstermin vorab!
Das Bausparkassengesetz verbietet es ausdrücklich, bei Vertragsabschluss einen bestimmten Zuteilungszeitpunkt zu nennen. Dies liegt daran, dass die Zuteilung nicht nur von individuellen Sparleistungen, sondern auch von den Spar- und Tilgungsaktivitäten der gesamten Bauspargemeinschaft beeinflusst wird. Somit können Bausparkassen lediglich einen voraussichtlichen Zuteilungstermin angeben, an dem Sie sich für Ihre Finanzierungsplanung grob orientieren können.
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4. Mein Bausparvertrag ist zuteilungsreif – was ist jetzt zu tun?

Wie Sie vorgehen, nachdem Ihr Vertrag zuteilungsreif wird, hängt von Ihrem Bedarf ab:
Haben Sie einen konkreten Wohnwunsch für die Gegenwart oder nahe Zukunft? Möchten Sie lieber warten, bevor Sie sich Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen? Oder benötigen Sie das Darlehen eventuell nicht mehr, weil sich Ihre Lebenssituation geändert hat?
Beantworten Sie sich zunächst die Fragen, ob und wann Sie Ihr Sparguthaben und Bauspardarlehen benötigen. Daraufhin können Sie den nächsten Schritt entscheiden.
Folgende Optionen stehen Ihnen bei Zuteilung Ihres Bausparvertrages offen:
1. Bausparsumme beanspruchen
Idealerweise fallen Zuteilungszeitpunkt und Finanzierungsbedarf zusammen – beispielsweise weil Sie Ihre Traumimmobilie gefunden haben. Sie können sich dann Ihr Sparguthaben und das Bauspardarlehen entweder komplett oder teilweise auszahlen lassen. Dabei profitieren Sie von den bereits bei Vertragsabschluss garantierten Zinsen. Gut zu wissen: Wenn Sie das zugeteilte Darlehen nicht sofort benötigen, können Bereitstellungszinsen anfallen.
2. Aufschub der Zuteilung
Vielleicht haben Sie derzeit noch keinen Wohnwunsch oder Sie möchten mit Ihrem Vorhaben zunächst warten. Dann können Sie die Zuteilung aufschieben und den Vertrag ruhen lassen. Ihr Guthaben erwirtschaftet dabei weiterhin die vereinbarten Zinsen. Sie entscheiden später selbst, wann Sie sich Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen. Wichtig: Prüfen Sie die maximale Aufschubdauer.
3. Vertrag weiter besparen
Mit weiteren Einzahlungen bauen Sie Ihr Guthaben aus und verringern den späteren Darlehensanteil. Das bedeutet: Bei zukünftiger Beanspruchung der Bausparsumme müssen Sie weniger zurückzahlen. Beachten Sie dabei die vertraglichen Höchstgrenzen für das Sparguthaben und lassen Sie sich zum optimalen Verhältnis zwischen Spar- und Darlehensanteil beraten.
4. Bausparsumme erhöhen
Falls Sie für Ihre geplanten Projekte mehr Kapital benötigen, können Sie die Bausparsumme Ihres Vertrages erhöhen. Ihr Berater informiert Sie über die Anpassungsmöglichkeiten, eventuelle Gebühren und die neue voraussichtliche Zuteilungszeit. Anschließend sparen Sie mit den angepassten Konditionen weiter, bis Ihr Vertrag erneut die Zuteilung erreicht.
5. Guthaben auszahlen lassen
Wenn Sie keine Verwendung für ein Bauspardarlehen haben, können Sie auf dieses verzichten. Dann können Sie sich das angesparte Guthaben in Ihrem Bausparvertrag auszahlen lassen. Verwenden Sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke – zum Beispiel für Renovierungen, den Kauf von Einrichtung oder energetische Sanierungen – bleiben Ihnen staatliche Förderungen sogar meist erhalten.

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5. Wie kann ich die Zuteilung meines Bausparvertrages beschleunigen?
Mit folgenden Tipps können Sie dafür sorgen, dass Ihr Bausparvertrag schneller zuteilungsreif wird:
- Regelmäßig sparen: Richten Sie einen Dauerauftrag für Ihre monatlichen Sparbeiträge ein. Unregelmäßige oder ausgesetzte Zahlungen verlängern die Sparzeit und können die Bewertungszahl Ihres Bausparvertrages verschlechtern.
- Bei Bedarf Sparbeiträge erhöhen: Sofern finanziell möglich, können Sie mit höheren regelmäßigen Sparbeiträgen schneller das Mindestguthaben erreichen. Eine höhere Rate kann zudem Ihre Bewertungszahl verbessern und damit die Zuteilungszeit verkürzen.
- Sonderzahlungen tätigen: Mit zusätzlichen Einzahlungen wächst Ihr Sparguthaben schneller. Das kann Ihre Bewertungszahl positiv beeinflussen.
Wichtig: Verschiedene Faktoren beeinflussen, ab wann Sie Ihr Guthaben und Bauspardarlehen abrufen können. Lassen Sie sich zu spezifischen Fragen zu Ihrer Zuteilung von Ihrem Berater informieren.
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6. Wofür kann ich mein Bauspardarlehen einsetzen?
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Haus- und Wohnungskauf
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Bauvorhaben
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Renovierungen und Modernisierungen
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Energetische Sanierungen
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Umschuldung bestehender Immobilienkredite
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7. Wie geht es nach Abruf des Bauspardarlehens weiter?

Nachdem Sie sich Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen, beginnt die Darlehensphase. In dieser zahlen Sie das erhaltene Darlehen in monatlichen Raten gemäß den vertraglich festgelegten Konditionen zurück. Dabei sind Sie vor finanziellen Überraschungen sicher: Die Höhe des Zinssatzes wurde mit dem Vertragsabschluss festgelegt und bleibt während der gesamten Laufzeit konstant. Ganz gleich, wie sich die Marktzinsen entwickeln – Sie stehen auf der sicheren Seite.
Falls Sie Ihr Darlehen schneller zurückzahlen möchten, können Sie jederzeit kostenlose Sondertilgungen leisten. Das spart Ihnen Zinskosten und verkürzt die Laufzeit der Darlehensphase. So können Sie Ihr Eigenheim früher unbeschwert genießen.
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Fazit: Mit der Zuteilung steht Ihrem Wohnwunsch nichts mehr im Weg
Bausparen ist eine flexible Finanzierungslösung, bei der Sie selbst das Tempo bestimmen. Mit Ihrem Sparverhalten beeinflussen Sie maßgeblich, wie schnell Ihr Vertrag zuteilungsreif wird. Durch regelmäßige Sparraten kommen Sie der Zuteilung konstant näher und mit zusätzlichen Sonderzahlungen gelangen Sie noch früher an Ihr Ziel.
Planen Sie dabei idealerweise im Voraus: Wenn Sie bereits wissen, wann Sie Ihre Bausparsumme benötigen, können Sie gezielt auf die Zuteilung zum anvisierten Zeitpunkt sparen. Sobald Ihr Vertrag dann zuteilungsreif wird, können Sie mit Ihrem Wohnvorhaben durchstarten.
Bei sämtlichen Fragen rund ums Bausparen und Ihre Immobilienfinanzierung steht Ihnen Ihr Wüstenrot-Berater zur Seite.
Stand: März 2025
Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie Infos zu den Steuervorteilen für Ihren Bausparvertrag.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Zuteilungsreife beim Bausparvertrag
Kann ich mir meinen Bausparvertrag frühzeitig auszahlen lassen?
- Wenn Sie schneller Geld für ein Immobilienvorhaben benötigen, können Sie die Zeit bis zur Auszahlung des Bausparvertrages mit einem sogenannten Vorausdarlehen oder einer Zwischenfinanzierung überbrücken.
- Gegebenenfalls können Sie Ihren bestehenden Vertrag anpassen. Hierbei können Sie beispielsweise die Sparrate erhöhen, die Bausparsumme neu definieren oder Sonderzahlungen vereinbaren, um den Zuteilungsprozess zu beschleunigen.
- Für manche Bauspartarife sind Teilkündigungen möglich. Hierdurch erhalten Sie den gewünschten Teil Ihres Guthabens und können den verbleibenden Teilvertrag weiter besparen.
- Wenn Sie sich sichern sind, dass Sie Ihren Anspruch auf ein Bauspardarlehen aufgeben möchten, können Sie Ihren Bausparvertrag kündigen. Denken Sie daran, dass dadurch unter Umständen staatliche Förderungen verloren gehen. Außerdem wird ein Kündigungsabzug bei sofortiger Auszahlung fällig.
Kann ich mein Sparguthaben frei verwenden, wenn ich das Bauspardarlehen ablehne?
- Die Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester-Förderung sind an einen wohnwirtschaftlichen Zweck gebunden. Dazu gehört der Kauf, Bau oder die Modernisierung von Immobilien sowie mögliche Umschuldungen eines bestehenden Immobilienkredits. Möchten Sie Ihr Bausparguthaben anderweitig verwenden, müssen Sie die erhaltene Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester-Förderung zurückzahlen. Ausnahme: Wenn Sie einen Bausparvertrag vor Ihrem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben, können Sie die Wohnungsbauprämie nach einer Ansparphase von sieben Jahren einmalig frei verwenden, ohne an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden zu sein.
- Bei Arbeitnehmer Sparzulage kann nach 7 Jahren Bindungsfrist frei verfügt werden.
Wie erfahre ich frühzeitig, ab wann mein Bausparvertrag zuteilungsreif werden kann?
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.