Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen
Das Wichtigste in Kürze:
- Sie können die Lohn‑, Fahrt‑ und Maschinenkosten für handwerkliche Sanierungsarbeiten steuerlich geltend machen.
- Pro Jahr können Sie 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – so sparen Sie bis zu 1.200 Euro.
- Auch haushaltsnahe Dienstleistungen werden begünstigt: 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro pro Jahr sind von der Steuer absetzbar.
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Wie viel kann ich Steuern kann ich bei Handwerkerkosten sparen?
Welche Handwerkerrechnungen kann ich von der Steuer absetzen?
Welche Voraussetzungen gelten für die Steuerermäßigung?
Was ist nicht steuerlich absetzbar?
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen und wie werden diese begünstigt?
Anleitung: Wie gebe ich Handwerkerleistungen in der Steuererklärung an?
Checkliste: Welche Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen sind abzugsfähig?
Von welchen weiteren Steuerersparnissen kann ich profitieren?
1. Wie viel kann ich Steuern kann ich bei Handwerkerkosten sparen?
Für Handwerkerleistungen erhalten Sie eine Steuerermäßigung von 20 Prozent von maximal 6.000 Euro der begünstigten Handwerkerkosten – maximal sparen Sie sich so 1.200 Euro pro Haushalt und Kalenderjahr. Die Ermäßigung wird dabei direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld abgezogen. Der Steuervorteil ist in Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.
Lassen Sie sich dazu eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits‑ und Materialkosten ausstellen und überweisen Sie diese auf das Konto der Handwerkerfirma. Zahlungs‑ und Rechnungsnachweise bewahren Sie auf und reichen sie nur auf Aufforderung Ihres Finanzamts ein.
Achtung: Ein handschriftlicher Quittungsvermerk bei Barzahlung genügt nicht – ohne nachweisbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers gibt es keinen Steuerbonus!
2. Welche Handwerkerrechnungen kann ich von der Steuer absetzen?
Begünstigt sind Reparatur‑, Erhaltungs‑ und Modernisierungsarbeiten in Ihrem eigenen Haushalt – unabhängig davon, ob Sie Eigentum oder Mieträume nutzen. Das gilt auch für Zweit‑ oder Ferienwohnungen innerhalb der EU bzw. des des Europäischen Wirtschaftsraums.
Grundsätzlich gilt:
- Absetzbar sind Arbeits‑, Fahrt‑ und Maschinenkosten (jeweils inklusive Umsatzsteuer). Diese Arbeitskosten müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein.
- Nicht begünstigt sind Material‑ und Warenkosten; der Steuerbonus gilt ausschließlich für Arbeitskosten (einschließlich Fahrt‑/Maschinenkosten).
- Sie können mehrere Rechnungen im Jahr addieren – maßgeblich sind bis zu 6.000 Euro an begünstigten Arbeitskosten je Haushalt und Kalenderjahr; unabhängig von der Anzahl an erbrachten Leistungen.
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3. Welche Voraussetzungen gelten für die Steuerermäßigung?
Damit der Bonus bewilligt werden kann, gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Steuerermäßigung gilt für Ihren eigenen Haushalt – das kann Ihre Hauptwohnung sein, aber auch eine Zweit‑ oder Ferienwohnung in Deutschland, der EU oder im EWR. Maßgeblich gilt: Sie nutzen die Immobilie selbst zu Wohnzwecken. Pro Haushalt dürfen Sie die Höchstbeträge insgesamt nur einmal ausschöpfen.
- Wenn Sie in Eigenleistung renovieren, können Sie den Steuervorteil nicht nutzen. Der Auftrag muss von einem Handwerker ausgeführt werden.
- Es braucht eine ordnungsgemäße Rechnung, in der Arbeits‑, Fahrt‑ und Maschinenkosten (jeweils inkl. Umsatzsteuer) getrennt von den Materialkosten ausgewiesen sind – nur diese Arbeitskosten sind begünstigt.
- Die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden – keine Barzahlung!
Ehepaare können Handwerkerrechnungen nicht doppelt absetzen. Sie werden entweder dem Ehepartner zugerechnet, der sie bezahlt hat, oder alternativ jeweils zur Hälfte angerechnet.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, können Sie sich Ihren Anteil an Handwerkerrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft vom Verwalter bescheinigen lassen. Mieter können selbst beauftragte Leistungen oder umgelegte Betriebskosten ansetzen. Der Nachweis erfolgt über die Jahres‑/Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung des Vermieters/Verwalters; zusätzlich gilt der unbare Zahlungsnachweis.
Rechnungen aufbewahren
Als Empfänger von Handwerkerleistungen an Ihrem Grundstück/Gebäude müssen Sie Rechnungen zwei Jahre aufbewahren. Das ist nicht nur wichtig als steuerlicher Nachweis, sondern auch als Beleg für Gewährleistungsansprüche oder zum Nachweis der Verkehrssicherungspflichten.
4. Was ist nicht steuerlich absetzbar?
Abgesetzt werden dürfen nur Arbeiten, die dem Erhalt, der Renovierung oder dem Ausbau von etwas Bestehendem dienen, nicht aber solche, die etwas Neues schaffen. Handwerkerrechnungen, die Sie für Arbeiten an Neubauten erhalten haben, können Sie deshalb nicht von der Steuer absetzen.
Aber: Wenn Sie das Dachgeschoss oder den Keller erst später ausbauen oder einen Wintergarten oder Carport anbauen, können Sie die Handwerkerrechnung dafür bei der Steuer geltend machen – vorausgesetzt, der zeitliche Abstand zum Neubauprojekt ist gegeben.
Nicht steuerlich absetzbar sind außerdem Handwerkerrechnungen, wenn Sie für die Arbeiten öffentliche Fördermittel erhalten haben, etwa KfW-Zuschüsse.
Zusatznutzen für Immobilienbesitzer
Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten sind ideal für alle Hausbesitzer, um damit auch die Erfüllung ihrer Verkehrssicherungspflichten zu belegen: Sie können nach Stürmen oder routinemäßig Dächer und Fassaden vom Handwerker kontrollieren lassen.
Damit tragen sie nicht nur zum Erhalt der Substanz bei, sondern haben mit der Handwerkerrechnung immer gleich auch den Beleg in der Hand, der schwarz auf weiß beweist: Die Verkehrssicherungspflichten sind erfüllt.
Das gilt übrigens gleichermaßen für Selbstnutzer wie für Vermieter.
5. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen und wie werden diese begünstigt?
Gut zu wissen: Nicht nur Handwerkerrechnungen können Sie von der Steuer absetzen, sondern auch haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Reinigungs- oder Gartenpflegearbeiten. Pro Kalenderjahr können 20 Prozent von maximal 20.000 Euro der Ausgaben abgesetzt werden – also bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Zusammen mit den Handwerkerrechnungen können Sie also insgesamt bis zu 5.200 Euro Steuern im Jahr sparen.
Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen aber steuerlich nicht in einen Topf geworfen werden, sondern müssen getrennt voneinander angegeben werden. Die Finanzämter achten sehr genau auf die Trennung:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen sind hauswirtschaftliche Arbeiten, die die Mitglieder des Privathaushalts selbst erledigen könnten.
- Dagegen werden Handwerkerleistungen von Fachkräften übernommen.
Ein Beispiel: Gartenpflege vs. Gartengestaltung
- Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Hecken schneiden) zählt zu haushaltsnahen Dienstleistungen → 20 Prozent der Arbeitskosten, max. 4.000 Euro Ermäßigung.
- Gartengestaltung/Neuanlage (z. B. Pflasterarbeiten, Teich, Stützmauer) zählt als Handwerkerleistung → 20 Prozent, max. 1.200 Euro.
- Die umfassende Erstherstellung im engen Zusammenhang mit dem Neubau ist nicht begünstigt. Nur spätere Um‑/Neugestaltungen im bestehenden Haushalt sind begünstigt.
Tipp: Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, können Sie dafür notwendige Renovierungskosten als Werbungskosten absetzen.
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6. Anleitung: Wie gebe ich Handwerkerleistungen in der Steuererklärung an?
Um die Steuerermäßigung zu erhalten, geben Sie die abgeschlossenen Handwerksleistungen in Ihrer Steuererklärung an. Gehe Sie dafür folgendermaßen vor:
Schritt 1 – Richtigen Formularteil finden
Gehen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung zum Abschnitt „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Dort gibt es getrennte Eingabefelder für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen; tragen Sie beide Kategorien stets separat ein, weil unterschiedliche Höchstbeträge gelten.
Schritt 2 – Haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen
Tragen Sie in das Feld für haushaltsnahe Dienstleistungen ausschließlich den Arbeits‑/Fahrt‑/Maschinenkostenanteil ein, also ohne Material. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro pro Haushalt und Jahr; die zugrunde liegende Bemessungsgrenze liegt bei 20.000 Euro.
Schritt 3 – Handwerkerleistungen eintragen
Erfassen Sie im Feld für Handwerkerleistungen ebenfalls nur den Arbeits‑/Fahrt‑/Maschinenkostenanteil und lassen Sie Materialpositionen außen vor. Die Steuerermäßigung beträgt hier 20 Prozent bis höchstens 1.200 Euro pro Haushalt und Jahr; die Bemessungsgrenze liegt bei 6.000 Euro.
Schritt 4 – Sonderfälle richtig abbilden
Wenn Sie Mieter oder WEG‑Eigentümer sind, genügt der Nachweis über Abrechnung/Bescheinigung mit ausgewiesenem Arbeitskostenanteil; eine vorherige Zustimmung des Vermieters ist steuerlich keine Voraussetzung. Maßgeblich ist lediglich die unbare Bezahlung und der korrekte Nachweis.
Nutzen Sie die Förderung auch für Zweit‑/Ferienwohnungen innerhalb von Deutschland, EU oder EWR, sofern es Ihr eigener Haushalt ist; beachten Sie, dass die Höchstbeträge pro Haushalt nur einmal gelten. Achten Sie außerdem auf die Neubaugrenze: Arbeiten bis zur Fertigstellung des Haushalts gelten als Neubaumaßnahmen und sind nicht begünstigt; erst danach sind Erhaltungs‑ oder Modernisierungsarbeiten abziehbar.
Schritt 5 – Belege aufbewahren
Halten Sie Rechnung und Zahlungsnachweis bereit – sie müssen nicht automatisch mitgeschickt, aber auf Verlangen vorgelegt werden. Für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück/Gebäude sind Privatpersonen verpflichtet, die Unterlagen zwei Jahre aufzubewahren.
Schritt 6 – Finaler Check vor dem Absenden
Prüfen Sie, ob irgendwo bar bezahlt wurde; solche Zahlungen sind nicht begünstigt. Vergewissern Sie sich, dass Materialkosten nicht mit angesetzt sind, denn die zählen bei § 35a nicht. Vermeiden Sie die Anrechnung von Werkstattleistungen außerhalb des Haushalts, da diese in der Regel nicht begünstigt sind. Stellen Sie schließlich sicher, dass es keine Doppelförderung gibt, also nicht gleichzeitig steuerfreie Zuschüsse oder verbilligte Darlehen für genau dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen wurden.
Noch besser, als Steuer zu sparen:
Halten Sie die Rechnung von Beginn an klein. Tipps, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Auftrag an einen Handwerker vergeben, finden Sie im Artikel von Mein Eigenheim.
7. Checkliste: Welche Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen sind abzugsfähig?
Diese Handwerkerrechnungen können Sie von der Steuer absetzen:
- Schornsteinfegergebühren und Kamineinbau
- Maler-, Tapezier- und Fliesenarbeiten innen und außen am Haus
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen wie Teppichboden, Parkett, Fliesen
- Dach- oder Fassadenarbeiten
- Dachgeschossausbau, Kellerausbau
- Reparatur nach Wasser- oder Sturmschäden, Schadstoffsanierungen, Graffitibeseitigung (wenn nicht von der Versicherung ersetzt)
- Arbeiten zur Gartengestaltung, Reparatur und Bau von Zäunen oder Gartenmauern, Carport- oder Terrassenüberdachungen, Pflasterarbeiten
- Reparatur und Austausch von Fenstern und Türen, Einbau von Insektenschutzgittern oder Kellerschachtabdeckungen
- Reparatur, Wartung und Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung oder Austausch der Einbauküche oder des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von größeren Haushaltsgeräten wie beispielsweise Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder Computer
- Schlüsseldienste
- Überprüfung von Blitzschutzanlagen oder Alarmanlagen, TÜV-Kontrollen (beispielsweise beim Fahrstuhl), Legionellenprüfungen, Dichtheitsprüfungen bei Abwasserleitungen
- Prüf‑/Kontrollarbeiten (z. B. Dichtheits‑, Legionellen‑, Fahrstuhl‑TÜV, Blitzschutz‑Kontrollen, etc.)
Diese Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie von der Steuer absetzen:
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Fenster putzen, Teppich reinigen, Haus putzen)
- Gartenpflege (Rasen mähen, Hecken schneiden)
- Hausmeisterarbeiten
- Winter- und Streudienst
- Umzugskosten, beispielsweise die Kosten der Spedition
Als eine von 2.100 Beraterinnen vor Ort heißt Wohnen für mich, Ihnen zu helfen, sich Ihren Traum zu erfüllen. Egal, wie groß die Herausforderungen rund um das Wohnen auch sind, wir setzen uns mit Leidenschaft für Sie ein.
8. Von welchen weiteren Steuerersparnissen kann ich profitieren?
Es gibt zahlreiche weiteren Möglichkeiten, von Steuervorteilen rund um die eigenen vier Wände zu profitieren:
- Wer eine energetische Sanierung plant, profitiert von steuerlicher Förderung. Bis zu 40.000 Euro Steuerersparnis sind möglich.
Mehr zum Steuerbonus für energetische Sanierungen - Eine Maklerprovision kann ganz schön ins Geld gehen. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Maklerkosten von der Steuer absetzen.
- Bei "Mein Eigenheim" erfahren Sie, welche Kosten rund ums Homeoffice steuerlich absetzbar sind:
Homeoffice steuerlich absetzen − so geht's - Wer erbt, muss eventuell Erbschaftssteuern zahlen. Vor allem, wenn bei Immobilien wird der steuerliche Freibetrag schnell überschritten. Wir erklären, wie Sie vorgehen sollten, um das Familienheim steuerfrei zu erben.
Fazit: Lassen Sie sich den Steuervorteil nicht entgehen!
Wenn Handwerksarbeiten an Ihrem Haus anstehen, lohnt es sich, zu prüfen, ob Sie dabei von Steuerersparnissen profitieren können. Denn mit geringem Zeitaufwand können Sie schnell mehrere tausend Euro Steuern sparen. Wichtig dabei ist, dass Sie nach einer ordnungsgemäßen Rechnung des Handwerksbetriebs fragen und sämtliche Zahlungsnachweise für mögliche Rückfragen aufbewahren.
Für alle Anliegen rund um die Finanzierung Ihres Modernisierungsvorhabens steht Ihnen Ihr Wüstenrot-Berater zur Seite.
Stand: Februar 2026
Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Modernisierung und energetische Sanierung.
Weitere Informationen für Ihre Modernisierung
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