Maklerkosten von der Steuer absetzen
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Die Markelergebühren verteilen sich bei Mietwohnungen und Immobilienkäufen unterschiedlich.
Sowohl Mieter, Vermieter, Käufer oder Verkäufer können unter Umständen Maklerkosten steuerlich geltend machen.
Weitere Nebenkosten, wie Handwerkerkosten oder Bereitstellungskosten für einen Energieausweis, sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
Wer zahlt die Maklergebühren?
Eine Maklerprovision wird häufig bei Immobilienvermittlungen fällig. Sie ist ein erfolgsabhängiges Entgelt für den Makler. Dabei kann die Maklerprovision ganz schön ins Geld gehen. Bei Verkäufen liegt sie üblicherweise zwischen 3−7 % des Kaufpreises. Bei Mietwohnungen sind maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer üblich. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten von der Steuer absetzen.
Wer die Maklerkosten zahlen muss, ist gesetzlich klar geregelt:
Wer zahlt die Maklergebühren bei Mietwohnungen?
Wenn ein Wohnungssuchender einen Makler beauftragt, um eine Mietwohnung zu finden, muss er die Provision selbst zahlen.
Wer zahlt die Maklergebühren beim Immobilienkauf oder -verkauf?
So können Sie die Maklerkosten von der Steuer absetzen
Mehr Steuer-Spartipps rund ums Haus
Weitere Nebenkosten, die Ihnen beim Haus- oder Wohnungsverkauf entstehen, können Sie steuerlich absetzen. Beispiele:
- Müssen Sie die neue Wohnung renovieren? Dann können Sie Handwerkerkosten steuerlich absetzen. Mit dem seit 2020 neuen Steuerbonus für energetische Sanierungen können Sie bis zu 40.000 Euro sparen.
- Als Vermieter können Sie die Kosten für Dokumente wie den Energieausweis als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
- Auch die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Sachverständigen können Sie als Werbungskosten absetzen, wenn Sie die Immobilie innerhalb einer 10-Jahresfrist ab der Anschaffung weiterverkaufen.
- Wer erbt, muss Erbschaftssteuern zahlen. Vor allem, wenn bei Immobilien wird der steuerliche Freibetrag schnell überschritten. Wir erklären, wie Sie vorgehen sollten, um das Familienheim steuerfrei zu erben.
Tipp: Eine kostenlose erste Werteinschätzung der Immobilie bieten beispielsweise die Wüstenrot Immobilien GmbH an.
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Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Immobilienkauf und Hausbau.
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