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Bausparvertrag mit Jugendbonus für alle bis 24: Wüstenrot Jugend-Wohnsparen
Jugendliche und junge Leute unter 25 Jahren profitieren gleich mehrfach von einem Bausparvertrag:
Wer schon in jungen Jahren mit dem Sparen anfängt, kann sich über einige Vorteile freuen. Denn neben der eigenen Sparleistung beteiligen sich auch Staat und Arbeitgeber am Vermögensaufbau, besonders mit der Wohnungsbauprämie. Auch Eltern und Großeltern können durch Einzahlungen in den Bausparvertrag und Geldgeschenke beim Aufbau des Guthabens unterstützen. Zusätzlich gibt es von Wüstenrot für unter 25-Jährige noch einen Jugendbonus von bis zu 200 EUR1 .
Bei Abschluss eines Bausparvertrags vor dem 25. Geburtstag genießen Jugendliche und junge Leute besondere Vorteile: Sie können nach sieben Jahren frei über ihr gefördertes Guthaben verfügen – also auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung – und sich zum Beispiel eine eigene Wohnungseinrichtung leisten. In diesem Fall erhält der Bausparer die beantragte Wohnungsbauprämie der letzten sieben Kalenderjahre. Diese Regelung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Der Jugendbonus bleibt selbst bei Erhöhung oder Teilung oder anderen Vertragsänderungen teilweise erhalten. Bei Wüstenrot gibt es den Jugendbonus sogar bei Abschluss eines Wohn-Riester-Bausparvertrags. Und auch hier hilft der Staat fleißigen Sparern in Form von Förderungen.
Hinweis: Wenn du unter 18 bist, brauchen wir bei einem Vertragsabschluss das Einverständnis deiner Erziehungsberechtigen.
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Bausparvertrag mit Jugendbonus für alle bis 24: Wüstenrot Jugend-Wohnsparen
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Bausparen kurz und knapp: Das Bauspar-Prinzip
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Bausparen kurz und knapp: Staatliche Förderungen
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Bausparen kurz und knapp: Die Vorteile
Bausparen ist ein kombiniertes Spar- und Finanzierungsprodukt und damit berechenbar, flexibel, transparent und sicher. Bereits bei Vertragsabschluss werden sowohl die Sparraten als auch die Darlehenszinsen für das spätere Bau- oder Modernisierungsvorhaben festgelegt. Gerade in Niedrigzinsphasen profitieren Bausparer und sichern sich gegen steigende Zinsen in der Zukunft ab. Auch in der Finanz- und Eurokrise hat sich das Bausparen als Weg zum eigenen Zuhause bestens bewährt. So ermöglicht Bausparen gerade jungen Menschen oft den ersten Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit.
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Für Azubis gibt es bei bestimmten Sparformen staatliche Unterstützung – hierzu zählt auch der Bausparvertrag, wenn in diesen bspw. die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingezahlt werden. Hintergrund: Azubis gelten als Geringverdiener, da ihr zu versteuerndes Einkommen normalerweise 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner nicht übersteigt. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Azubis den Bausparvertrag über eine Dauer von mindestens sieben Jahren abschließen. Der Staat fördert den Sparvertrag dann mit neun Prozent Arbeitnehmersparzulage . Bei Einzahlungen aus vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 470 Euro im Jahr, steuert der Staat also nochmals 43 Euro pro Jahr zum Sparguthaben bei.
Die Zulage gibt es auch ohne VL vom Arbeitgeber: Die Arbeitnehmersparzulage steht auch Azubis zu, die von ihrem Arbeitgeber keine VL erhalten. Dazu beantragen sie beim Arbeitgeber die Umwandlung eines Teils des Gehalts in VL und dieser überweisten dann diese bis zu 40 Euro pro Monat. auf das Bausparkonto.
Die staatliche Förderung hat für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr einen weiteren Vorteil zu bieten: Bei einer eigenen Sparleistung von bis zu 700 EUR pro Jahr können Jugendliche die staatliche Wohnungsbauprämie von 10 Prozent für sich beanspruchen. Rund 70 Euro erhalten alleinstehende Arbeitnehmer pro Jahr an staatlicher Förderung, bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern sind es rund 140 Euro.
Berechnungsbeispiel für Wohnsparen Kompakt | |
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Bausparsumme | 11.000 EUR |
Abschlussgebühr | 110 EUR |
Eigener Sparbeitrag, monatlich | 30 EUR |
Vermögenswirksame Leistungen, monatlich | 40 EUR |
Arbeitnehmersparzulage vom Staat2 | 344 EUR |
Wohnungsbauprämie vom Staat2 | 288 EUR |
Jugendbonus nach Auszahlung1 | 110 EUR |
Bausparguthaben nach ca. 8 Jahren | 7.083 EUR |
1 Der Bausparer muss am Ende des Kalenderjahres, in dem er den Bausparvertrag abschließt, jünger als 25 Jahre sein. Jeder Bausparer kann nur einen Jugendbausparvertrag mit Jugendbonus abschließen. Der Jugendbonus wird durch eine Wiedergutschrift der Abschlussgebühr maximal in Höhe von 200 Euro auf dem Bausparkonto gewährt, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird und die Vertragslaufzeit zwischen 7 und 15 Jahren liegt.
2 Es gelten Einkommensgrenzen und Höchstbeträge; Anspruchsberechtigung vorausgesetzt.
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