KfW-Förderung für Ihre Baufinanzierung

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als eine der führenden Förderbanken unterstützt und fördert den Bau, Kauf, die Modernisierung und die Sanierung Ihrer Immobile durch eine Vielzahl an Programmen.

Jetzt zu den KfW-Förderungen beraten lassen
Die KfW fördert unter anderem energieeffiziente Sanierungen der eigenen vier Wände

Was ist die KfW und wie beantragt man die KfW-Förderung?

Die KfW ist Deutschlands größte Förderbank, die sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen mit vielfältigen Förderprogrammen unterstützt.

Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ fungiert die KfW neben dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Fördermittelgeber. Hierbei bietet sie Förderkredite mit Zinsvorteil und Tilgungszuschüssen für energieeffizientes Bauen, Kaufen oder Sanieren Ihrer Immobilie. Hier finden Sie alle KfW-Förderungen für energetische Sanierungen.

Ergänzt wird das Angebot der KfW durch weitere Förderprogramme rund ums Wohneigentum.

Voraussetzung für die KfW-Kreditprogramme:

Die technischen Mindestanforderungen werden erfüllt und der Kredit wird beantragt, bevor Verträge z. B. mit Finanzierungsberatern, Handwerkern oder Bauträgern abgeschlossen werden.

Ihr Wüstenrot-Berater kann Sie umfassend zu den möglichen KfW-Förderprogrammen informieren und füllt mit Ihnen gemeinsam den Antrag aus. Er übernimmt nach Ihrer Unterschrift dann die Beantragung bei der KfW. Nachdem die KfW Ihren Antrag erfolgreich geprüft hat, erteilt Ihnen Ihre Bausparkasse die Darlehenszusage.

Neu bei der KfW: Förderungen für den Heizungsaustausch

Seit Jahresbeginn befasst sich die KfW mit den Zuschüssen für den Heizungstausch. Dies betrifft alle Anlagen zur Wärmeerzeugung / Heizungstechnik außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.

  • Die Antragstellung ist für alle Privatpersonen, die Eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sind, sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum möglich. Grundsätzlich muss bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein – unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage (Das Datum der Umsetzung der Maßnahme muss ebenfalls daraus vorgehen).
  • Heizungstechnik ist nur noch einmalig pro Gebäude förderfähig
  • Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik:
    • 30.000 Euro für ein EFH bzw. die erste Wohneinheit
    • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

In unseren Ratgebern erfahren Sie, was Sie beim Austausch Ihrer Ölheizung oder dem Wechsel Ihrer Gasheizung beachten sollten.

Förderprogramme im Überblick

Wohneigentumsprogramm (Kreditvariante)

Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims

  • Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
  • Begünstigter Personenkreis: Darlehensgewährung ausschließlich an Privatpersonen
  • Darlehenshöhe: maximal 100.000 € pro Vorhaben
  • Gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprogrammen

Mehr Informationen zum Programm

Zurück

Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (Kreditvariante)

Kredit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz

  • Darlehenshöhe: mindestens 15.000 € - maximal 50.000 €
  • Unabhängig von Ihrem Alter
  • Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
  • Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

Mehr Informationen zum Programm

Zurück

Energieeffizient Bauen und Sanieren (Kreditvariante)

Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins für Sanierung und Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses

  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung, z. B. für Baubegleitung, möglich

Mehr Informationen zum Programm

Zurück

Erneuerbare Energien - Standard (Kreditvariante)

Für den Ausbau von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien

  • Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % der Investitionskosten sind mit dem Kredit deckbar
  • 100 % Auszahlung
  • Geeignet für die Finanzierung von Solarmodulen, Wasserkraftanlagen, Windanlagen, Biomasseanlagen, Batteriespeicher und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Zurück

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (Kreditvariante)

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig Bauen

  • Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins
  • Für Neubau und Erstkauf
  • Bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • Bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Mehr Informationen zu den Programmen

Zurück

Wohneigentum für Familien (Kreditvariante)

  • Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Erwerb von neuem selbstgenutzten und klimafreundlichem Wohneigentum in Deutschland.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von neu errichtetem und klimafreundlichem Wohneigentum.
  • Die Wohneinheit ist für eigene Wohnzwecke selbst zu nutzen.

Weitere Details zu den Bedingungen finden Sie auf der Infoseite der KfW.

Zurück

Jung kauft Alt (Kreditvariante)

  • Mit diesem weiteren Wohneigentumsprogramm für Familien fördert die Bundesregierung den Kauf von älteren Immobilien mit schlechter Energieeffizienz (Klasse F, G oder H)
  • Das Kaufobjekt muss innerhalb von 4,5 Jahren mindestens zum Effizienzhaus 70 EE saniert werden
  • Die Förderung in Form eines zinsgünstigen Kredits unterstützt Familien mit mind. einem minderjährigen Kind im Haushalt
  • Darlehenshöhe: entsprechend der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt zwischen 100.000 und 150.000 Euro
  • Voraussetzungen u. a.: kein Wohneigentum bei Antragsstellung, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind max. 90.000 € (zuzüglich 10.000 € je weiterem minderjährigen Kind im Haushalt), Selbstnutzung

Weitere Details zu den Bedingungen finden Sie auf der Infoseite der KfW.

Zurück

Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort

Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden für Mieter und Eigentümer

  • Förderfähig sind Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bis 25.000 Euro
  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro
  • Unabhängig von Ihrem Alter
  • Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
  • Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

Mehr Informationen zum Programm

Zurück

Weitere Informationen für Ihre Sanierung

Chatten Sie mit uns

Unsere Chatzeiten:
Mo bis Do 9:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 18:00 Uhr

Derzeit befinden sich alle Mitarbeiter in Beratungen.